Für meine Tätigkeiten als Verwaltungsbeirat einer Eigentümergemeinschaft mit 60 Büroeinheiten (und Eigentümer einiger Einheiten) bekomme ich eine Aufwandsentschädigung. (Keine MWSt.) Ich prüfe auch die die Geldzuflüsse und Ausgaben der WEG und die Handwerkerrechnungen. Muss ich davon Einkommensteuer zahlen? Gibt es einen Freibetrag? Danke für Antworten.