Hallo.

Ich habe letztes Jahr durch Arbeitslosigkeit einen Verlust in der ESt ausgewiesen bekommen.

Der Finanzbeamte im FA meinte allerdings, das dieser Verlust nicht in 2011 angerechnet würde, da er duch Versicherungen, Bewerbungen etc entstanden ist. Stimmt dies? Wann wird ein Verlustvortrag denn anerkannt?