Verlustvortrag bei Arbeitnehmer

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Hallo,

ein Verlustvortrag kann nur im Folgejahr angerechnet werden, wenn er durch das FA in einem Verlustfeststellungsbescheid festgestellt wurde.

Diesen Bescheid gibt es jedoch nur, wenn die Werbungskosten (nicht die WK-Pauschale) höher sind als die Einnahmen (z.B. Bruttolohn.

Versicherungen zählen grundsätzlich nicht, Bewerbungen jedoch schon zu den Werbungskosten.

Liebe Grüße, gatschetto


sam3101 
Beitragsersteller
 02.05.2011, 12:19

Hallo, was heißt ein Verlustfeststellungsbescheid?

Meine Unterlage sehen eigentlich genau so aus wie bei einer ,,normalen" Einkommensteuerrückerstattung, nur mit einem Plus davor (oder war es ein Minus???). Auf jeden Fall das Gegenteil von der Rückerstattung vom Vorzeichen her.