Wer ist für die inhaltliche Korrektur (verkehrte Datumsangabe) eines Sitzungsprotokolls des Arbeitsgerichts zuständig?

Hallo,

wer kennt sich da aus und kann sagen wie das Ganze ausschaut ?

► Vor dem Arbeitsgericht wurde bei einem Gütetermin ein Vergleich geschlossen.

Im aktuell vorliegendem Sitzungsprotokoll ist ein Datum verkehrt angegeben.

Das Sitzungsprotokoll wurde zur Kennntnisnahme von der RA-Kanzlei an den Kläger versandt. Im Protokoll ist ein Fehler bei einer Datumsangabe ersichtlich. Dies betrifft das Datum ab wann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Im Protokoll steht:

"... besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass der Kläger im Hinblick auf § 3 Abs. 3 EntgFG ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung ab dem 30.06.2024 zusteht. Höhe und Dauer der Entgeltfortzahlung richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen des EntgFG. ..."

► Tatsächlich steht laut Gesetz ab dem 29.06.2024 bereits Entgeltfortzahlung zu. Dies wurde im Vorfeld durch die Krankenkasse sowie eigentlich auch durch den beauftragten Rechtsanwalt angebracht/bestätigt.

► In der Klageerweiterung steht sogar:

".... Entsprechend der Regelung des § 3 Abs. 3 EntgFG erhält der Kläger Krankengeld in der

Zeit vom 20.06.2024 bis 28.06.2024. Für die Zeit vom 29.06.2024 bis 09.08.2024 hat der

Kläger gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. ....."

• Die RA-Kanzlei ist derzeit nicht erreichbar, die die Fragen ggf. beantworten könnte:

A) ► Wer ist für die inhaltliche Korrektur eines Sitzungsprotokolls des Arbeitsgerichts zuständig, um wie in diesem Fall, ein Datum korrigieren zu lassen bzw. korrekt (schriftlich) festzuhalten?

B)An wen wendet man sich?

C) ► Kann überhaupt nachträglich eine Korrektur stattfinden?

D) ► Gibt es da eine Frist?

Die Kündigungsschutzklage lief über die Rechtsschutzversicherung.

E) ► Entstehen für die Korrektur Kosten für den Kläger?

F) ► Wenn ja, sind die Kosten dafür mit dem bisherigen Vorgang bei der RS-Versicherung abgedeckt?

►► Mit bestem Dank im voraus für Eure Nachrichten, Infos, Ratschläge etc..

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Rückzahlung Überbezahlung Lohn?

Guten Tag allerseits,

ich habe folgendes Problem ich habe für einige Monate (3.5) bei einem Arbeitgeber angefangen zu arbeiten. Die Stelle sagte mir aber nicht zu, weshalb ich das Arbeitsverhältnis wieder beendet habe. Start war am 15.10.2023 und Ende am 31.01.2024.

Jetzt ist meinem Arbeitgeber aufgefallen, dass eine Überzahlung stattfand. Im Oktober wurden ~480 und im November ~800 Euro zu viel bezahlt, Netto. Dann wurden im Dezember und Januar 78 Euro abgezogen, laut Gehaltszettel einer Nachberechnung.

Bis hier war für mich alles in Ordnung. Okay beide Seiten haben es nicht gemerkt, zahle ich zurück. Dann kam die Berechnung wo dann plötzlich von ~2000 Brutto die Rede ist. Nur Lohnsteuer abgezogen wird und ich ~1460 Euro nachzahlen soll.

Daraufhin habe ich die Verantwortliche Kontaktiert und gebeten nochmal nachzurechnen. Mit der Antwort das sei richtig und ich solle Zahlen.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass mir im Januar nach meiner Kündigung kein Resturlaub, auch auf Nachfrage gewährt wurde, dieser mir aber zusteht, was nach Rechnen einen Bruttobetrag von ~500 Euro ergibt. Für 2 Tage Urlaub.

An sich möchte ich keinen Rechtsanwalt einschalten, aber da die Gegenseite hier kein Entgegenkommen zeigt, bleibt mir nichts andere übrig. Kann hier jemand eine Empfehlung aussprechen wie hier vorzugehen ist ? Oder ob ich einen Denkfehler habe ?

Liebe Grüße,

Jan

arbeitsrecht, gehalt, Gehaltsabrechnung

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