Vermögenswirksame Leistungen rückwirkend bekommen - AG hat nicht mehr bezahlt

Hallo, mir ist aufgefallen, dass mein AG 2009 anstatt der monatlichen Beiträge nur einmal VL abgeführt hat. Vor 2009 erfolgten die Zahlungen immer regelmäßig, d.h. monatlich, aber durch Änderungen des Vertrages (Diplomand, ....) ist in der Personalabteilung wohl irgendwas schief gelaufen. Ich selbst war dumm genug, nie auf der Abrechnung die Beträge zu überprüfen (die VL-Abbuchung), und nun stelle ich fest, dass das "VL-Fonds-Konto" viel niedriger ist als erwartet. Kann ich zum AG gehen und verlangen, dass er mir für 2009 die 11 "fehlenden" Beträge noch nachzahlt??? Ich bin seit über 14 Jahren in dem Unternehmen, und jeder "Depp" bekommt das monatliche VL-Geschenk, nur ich nicht. Ich möchte das nicht akzeptieren - habe ich hier die Möglichkeit, den AG zur rückwirkenden Auszahlung zu verpflichten? Ich bin zwar so gesehen "selbst schuld", weil ich meine Abrechnungen hätte prüfen müssen, aber andererseits: Nicht ich bin der Personal-Experte, sondern die entsprechende Abteilung, welcher das hätte auffallen müssen. Ich rackere mich Tag für Tag ab und bin trotzdem der Dumme,der "Pech gehabt hat" und nun leer ausgeht??? Hier muss man doch der Personalabteilung den Ball zurückspielen können?!? Kann ich hingehen und die rückwirkende Auszahlung verlangen, oder heißt es hier "Pech gehabt"? - Das fände ich dann aus Arbeitnehmersicht das Allerletzte! Vielen Dank

arbeitgeber, rückwirkend, vermögenswirksame Leistungen, VL
Zeit/Leiharbeit & Personaldienstleister - Erfahrungen?

Guten Dienstagabend,

befasst man sich heutzutage Situationsbedingt bspw. als

Verfahrensmechaniker oder auch Elektriker , Fachkraft für Lagersysteme oder auch auch für andere 3-Jährige Berufe

mit Arbeitssuche & Stellenanzeigen wird man denk ich eines feststellen

• hinter vielem sind Zeit/Leiharbeits oder auch Personaldienstleister.

Sucht man bspw als

Elektriker oder Verfahrensmechaniker in Bayern innerhalb einer Großstadt eine neue Arbeitsstelle

wie hier

https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche/suche?angebotsart=1&was=Elektroniker%2Fin%20Betriebstechnik&wo=Ingolstadt,%20Donau&umkreis=25&id=12210-20230111111859000-S

sind sehr viele dieser Firmen diese - würde meinen locker 70-80%

nicht anders sieht es bspw als

Verfahrensmechaniker in BaWü aus

https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche/suche?angebotsart=1&was=Verfahrensmechaniker%2Fin&wo=Baden-W%C3%BCrttemberg%20(Bundesland)&id=13114-523702240912023601-S

Bei mir in der Region + 2-3 nächsten Großstädten suchen 80% aller Firmen Leute erst erstmal 1-2 Jahre NUR über ZEITARBEIT bevor man vielleicht nach 2 Jahren das Glück hat BEFRISTET bei der Firma übernommen zu werden und von der Zeitarbeitsfirma in die Firma in der man gearbeitet hat zu wechseln - wie gesagt oft mit Glück frühstens nach 2-Jahren

Meine Frage warum setzn so viel Firmen auf Zeitarbeit

für Arbeitnehmer sind das doch nur Nachteile oder nicht

beispiel

weniger Lohn

weniger urlaub

keine planung weil man net weiß ob man in par Monaten noch dort arbeitet

selbst kleine Familienbetriebe wie ich erfahrn hab mit ungefähr 15 Mitarbeiter stellen Leiharbeiter ein

Habt Ihr Erfahrung mit Zeitarbeitsfirmen wenn ja welche

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Wer ist für die inhaltliche Korrektur (verkehrte Datumsangabe) eines Sitzungsprotokolls des Arbeitsgerichts zuständig?

Hallo,

wer kennt sich da aus und kann sagen wie das Ganze ausschaut ?

► Vor dem Arbeitsgericht wurde bei einem Gütetermin ein Vergleich geschlossen.

Im aktuell vorliegendem Sitzungsprotokoll ist ein Datum verkehrt angegeben.

Das Sitzungsprotokoll wurde zur Kennntnisnahme von der RA-Kanzlei an den Kläger versandt. Im Protokoll ist ein Fehler bei einer Datumsangabe ersichtlich. Dies betrifft das Datum ab wann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Im Protokoll steht:

"... besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass der Kläger im Hinblick auf § 3 Abs. 3 EntgFG ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung ab dem 30.06.2024 zusteht. Höhe und Dauer der Entgeltfortzahlung richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen des EntgFG. ..."

► Tatsächlich steht laut Gesetz ab dem 29.06.2024 bereits Entgeltfortzahlung zu. Dies wurde im Vorfeld durch die Krankenkasse sowie eigentlich auch durch den beauftragten Rechtsanwalt angebracht/bestätigt.

► In der Klageerweiterung steht sogar:

".... Entsprechend der Regelung des § 3 Abs. 3 EntgFG erhält der Kläger Krankengeld in der

Zeit vom 20.06.2024 bis 28.06.2024. Für die Zeit vom 29.06.2024 bis 09.08.2024 hat der

Kläger gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. ....."

• Die RA-Kanzlei ist derzeit nicht erreichbar, die die Fragen ggf. beantworten könnte:

A) ► Wer ist für die inhaltliche Korrektur eines Sitzungsprotokolls des Arbeitsgerichts zuständig, um wie in diesem Fall, ein Datum korrigieren zu lassen bzw. korrekt (schriftlich) festzuhalten?

B)An wen wendet man sich?

C) ► Kann überhaupt nachträglich eine Korrektur stattfinden?

D) ► Gibt es da eine Frist?

Die Kündigungsschutzklage lief über die Rechtsschutzversicherung.

E) ► Entstehen für die Korrektur Kosten für den Kläger?

F) ► Wenn ja, sind die Kosten dafür mit dem bisherigen Vorgang bei der RS-Versicherung abgedeckt?

►► Mit bestem Dank im voraus für Eure Nachrichten, Infos, Ratschläge etc..

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