Keine Tariferhöhung bei Altersteilzeit?
Ich möchte gerne in diesem Jahr mit der Altersteilzeit beginnen und habe mir dazu das mtl. Altersteilzeitentgeld ausrechnen lassen. Der errechnete Betrag ist für mich auch o. k. Was mir nur nicht einleuchtet ist die Tatsache, dass ich, lt. meinem Arbeitgeber, ab Beginn der Altersteilzeit nicht mehr bei Tariferhöhungen berücksichtigt werde. Ist das so, und wenn ja, warum?
2 Antworten
Regelarbeitsentgelt ist das auf den Kalendermonat entfallende sozialversicherungspflichtige – durch die monatliche BBG begrenzte – Teilzeitentgelt, das der Arbeitgeber regelmäßig zu zahlen hat. Änderungen der Grundvergütung beziehungsweise die Zahlung von variablen Entgeltbestandteilen führen zu einer Neuberechnung des Regelarbeitsentgelts.
Zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt gehören zum Beispiel:
Prämien und Zulagen
Sozialversicherungspflichtige Zuschläge
Sachbezüge und sonstige geldwerte Vorteile
Vermögenswirksame Leistungen
Bei Zulagen ist zwischen regelmäßiger und unständiger Zahlung zu unterscheiden: Regelmäßig gezahlte Zulagen, die laut Arbeitsvertrag während der Altersteilzeit monatlich anfallen, sind dem Regelarbeitsentgelt zuzurechnen, wobei der Ausfall in einzelnen Monaten unschädlich ist. Unständig gezahlte Zulagen gehören nur dann zum Regelarbeitsentgelt, wenn sie im jeweiligen aktuellen Abrechnungsmonat und in den letzten drei Monaten davor gezahlt wurden.
Nicht zu berücksichtigen sind
Einmalzahlungen
Entgelte für Mehrarbeitsstunden / -zuschläge
Unregelmäßig anfallende Entgeltbestandteile
Hinweis: Sofern Einmalzahlungen in monatlich ratierliche Zahlungen umgewandelt werden, verlieren sie ihren Charakter als Einmalzahlung und sind somit zu berücksichtigen.
Das einzige was ich dazu gefunden habe, im Tarifvertrag über die Altersteilziet im öffentlichen Dienst ist, das die Tarifregelungen gelten. Damit also die Erhöhungen auch.
http://www.der-oeffentliche-dienst.de/themen/angestellte.php?loadid=99
Kann mir kaum vorstellen, dass dies in anderen Banchen anders sein soll.