Zeit/Leiharbeit & Personaldienstleister - Erfahrungen?

Guten Dienstagabend,

befasst man sich heutzutage Situationsbedingt bspw. als

Verfahrensmechaniker oder auch Elektriker , Fachkraft für Lagersysteme oder auch auch für andere 3-Jährige Berufe

mit Arbeitssuche & Stellenanzeigen wird man denk ich eines feststellen

• hinter vielem sind Zeit/Leiharbeits oder auch Personaldienstleister.

Sucht man bspw als

Elektriker oder Verfahrensmechaniker in Bayern innerhalb einer Großstadt eine neue Arbeitsstelle

wie hier

https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche/suche?angebotsart=1&was=Elektroniker%2Fin%20Betriebstechnik&wo=Ingolstadt,%20Donau&umkreis=25&id=12210-20230111111859000-S

sind sehr viele dieser Firmen diese - würde meinen locker 70-80%

nicht anders sieht es bspw als

Verfahrensmechaniker in BaWü aus

https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche/suche?angebotsart=1&was=Verfahrensmechaniker%2Fin&wo=Baden-W%C3%BCrttemberg%20(Bundesland)&id=13114-523702240912023601-S

Bei mir in der Region + 2-3 nächsten Großstädten suchen 80% aller Firmen Leute erst erstmal 1-2 Jahre NUR über ZEITARBEIT bevor man vielleicht nach 2 Jahren das Glück hat BEFRISTET bei der Firma übernommen zu werden und von der Zeitarbeitsfirma in die Firma in der man gearbeitet hat zu wechseln - wie gesagt oft mit Glück frühstens nach 2-Jahren

Meine Frage warum setzn so viel Firmen auf Zeitarbeit

für Arbeitnehmer sind das doch nur Nachteile oder nicht

beispiel

weniger Lohn

weniger urlaub

keine planung weil man net weiß ob man in par Monaten noch dort arbeitet

selbst kleine Familienbetriebe wie ich erfahrn hab mit ungefähr 15 Mitarbeiter stellen Leiharbeiter ein

Habt Ihr Erfahrung mit Zeitarbeitsfirmen wenn ja welche

Arbeit, arbeitgeber, Erfahrungen, Zeitarbeit, Zeitarbeitsfirma
Wer ist für die inhaltliche Korrektur (verkehrte Datumsangabe) eines Sitzungsprotokolls des Arbeitsgerichts zuständig?

Hallo,

wer kennt sich da aus und kann sagen wie das Ganze ausschaut ?

► Vor dem Arbeitsgericht wurde bei einem Gütetermin ein Vergleich geschlossen.

Im aktuell vorliegendem Sitzungsprotokoll ist ein Datum verkehrt angegeben.

Das Sitzungsprotokoll wurde zur Kennntnisnahme von der RA-Kanzlei an den Kläger versandt. Im Protokoll ist ein Fehler bei einer Datumsangabe ersichtlich. Dies betrifft das Datum ab wann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Im Protokoll steht:

"... besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass der Kläger im Hinblick auf § 3 Abs. 3 EntgFG ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung ab dem 30.06.2024 zusteht. Höhe und Dauer der Entgeltfortzahlung richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen des EntgFG. ..."

► Tatsächlich steht laut Gesetz ab dem 29.06.2024 bereits Entgeltfortzahlung zu. Dies wurde im Vorfeld durch die Krankenkasse sowie eigentlich auch durch den beauftragten Rechtsanwalt angebracht/bestätigt.

► In der Klageerweiterung steht sogar:

".... Entsprechend der Regelung des § 3 Abs. 3 EntgFG erhält der Kläger Krankengeld in der

Zeit vom 20.06.2024 bis 28.06.2024. Für die Zeit vom 29.06.2024 bis 09.08.2024 hat der

Kläger gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. ....."

• Die RA-Kanzlei ist derzeit nicht erreichbar, die die Fragen ggf. beantworten könnte:

A) ► Wer ist für die inhaltliche Korrektur eines Sitzungsprotokolls des Arbeitsgerichts zuständig, um wie in diesem Fall, ein Datum korrigieren zu lassen bzw. korrekt (schriftlich) festzuhalten?

B)An wen wendet man sich?

C) ► Kann überhaupt nachträglich eine Korrektur stattfinden?

D) ► Gibt es da eine Frist?

Die Kündigungsschutzklage lief über die Rechtsschutzversicherung.

E) ► Entstehen für die Korrektur Kosten für den Kläger?

F) ► Wenn ja, sind die Kosten dafür mit dem bisherigen Vorgang bei der RS-Versicherung abgedeckt?

►► Mit bestem Dank im voraus für Eure Nachrichten, Infos, Ratschläge etc..

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Was kann ich machen?

Hallo,

Anfangs meiner Ausbildung hatte ich noch kein Bankkonto und deswegen habe ich dem arbeitgeber das Konto meines Vaters gegeben. Ein Monat später habe ich ein Bankkonto erstellt, und meinem arbeitgeber 1 monat vor dem nächsten lohn die neuen Bankdaten übergeben. Die meinten das sie es am ende des monats auf das neue konto überweisen. Und die haben es jetzt 3 Monate hintereinander geschafft meinen Lohn aufs falsche konto zu überweisen obwohl ich es wöchentlich bei denen anspreche. Wo ist das Problem? Das Konto meines Vaters ist gesperrt weil er irgendeine Zahlung nicht rechtzeitig machen konnte. Er Hat das erste mal bei der Bank angerufen, und die meinten die schicken ihm irgendeinen Brief, der innerhalb von 2 Wochen geliefert werden sollte. Seit 3 Monaten wurden die jede 2 wochen auf dieses schreiben angesprochen und uns wurde kein kleines bisschen bei der sache geholfen. Heisst, ich habe seit jetzt 3 Monaten meinen Lohn nicht Weil die firma bei der ich arbeite es nicht schafft das geld aufs richtige konto zu überweisen und weil die bank seit 3 Monaten sagt das es irgendwas fehlgeschlagen hat, und das sie es nochmal versenden. Quasi weigern sie sich irgendwie bei der Sache zu helfen. Kann Man da irgendwas machen? Weil ich würde gerne den Führerschein machen oder gar was mit freunden wieder unternehmen was schwer ist wenn ich mein Geld nicht kriege.

Danke im Voraus!

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Angemeldeter Minijob in 2018?

Hallo zusammen,

trage seit 2018 Zeitungen aus und bekam monatlich zwischen 120 und 160 Euro.

Dieser Job war in der Minijob-Zentrale auch von dem Arbeitgeber gemeldet worden.

Dann habe ich in 2021 einen Midijob mit 15 Wochenstunden und noch einen Minijob mit 450,00 Euro gemacht.

Habe dies dem Arbeitgeber des 450,00 Euro Jobes auch mündlich mitgeteilt , dass ich Zeitungen austrage und da auch in der Minijob-Zentrale gemeldet bin.

Aufgrund des Zeitungsaustragens hat jeder gewußt, dass ich an jedem Donnerstag später meinen Dienst angetreten habe.

Mache diesen Job seit Februar 2022 nicht mehr und bin seit März d. J. in Rente.

Heute habe ich einen Einschreibebrief mit Rückantwort der besagten Firma erhalten, wo mir wegen einer Falschaussage eine Strafgebühr/Nachforderung i. H. v. 886,53 Euro in Rechnung gestellt wird.

Hatte bei der Minijob-Zentrale angerufen, die konnten mir gar nicht helfen.

Hatte am Beginn der Aufnahme meiner Tätigkeit mehrmals die Geschäftsführung und Bürokraft gefragt, ob sie nicht noch was dazu melden müssten. Diese wurde verneint, da ich ja schon für den Zeitungsjob über diesen Arbeitgeber angemeldet bin.

Habe heute dem Geschäftsführer eine Antwortmail geschrieben, wo ich auch meinen Unmut dargestellt habe (sachlich) und darum gebeten mir eine detaillierte Aufstellung der Nachforderung/Strafgebühr zukommen zu lassen.

Meine Einschätzung ist, dass hier ggf. auch das Steuerbüro einen Fehler gemacht hat?

Wäre sehr dankbar für eine Antwort.

arbeitgeber, Minijob

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