steuerabschreibung
ich habe mich mit meiner frau mit einen blumen laden auf gemacht . meine frage ist nun so kann ich schnittblumen bei der steuer abschreiben. vielen dank eure antworten
2 Antworten
Ääähm - nicht direkt.
Eigentlich schreibt man nur Anlagevermögen ab. Und Anlagevermögen sind Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb langfristig (d.h. mindestens 1 Jahr) zu dienen. So lange haben sich Schnittblumen bei mir noch nie gehalten.
Es ist auch dem Finanzamt bekannt, dass vom Wareneinsatz eine bestimmte Quote der Schnittblumen nicht schnell genug verkauft werden können und unverkäuflich werden. Der Frischblumenbestand wird also wertberichtigt, was Du bestimmt mit abschreiben meinst. Ich kann Dir hier nur zu genauen Aufzeichnungen über diese Wegwerfaktionen raten, die Du mit Deiner Steuerberatung besprechen mußt. Dein Steuerprüfer könnte nämlich unterstellen, dass anstelle der Verschrottung die Blumen schwarz verkauft worden sind.