Abschreibungsdauer für eine Fahrradgarage
Wir haben zu einer von uns vermieteten Wohnung eine Zweiradgarage aus Holz aufgestellt (Kosten> 1000,-). Das Finanzamt möchte diese als Schuppen über 16 Jahre abschreiben lassen. Das erscheint mir ein wenig lang. Eine Nutzungsdauer von 10 Jahren scheint da realistischer.
Hat jemand eine Idee, was eine Fahrradgarage noch sein könnte - außer einem Schuppen?
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Ich hab das jetzt mal durchgerechnet für dich.
Bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren haben wir 100 Abschreibung pro Jahr, bei einem Steuersatz von 40% sind das 40 Euro effektiv pro Jahr, insgesamt 400 Euro in 10 Jahren.
Bei einer ND von 16 Jahren sind es 63 Euro pro Jahr, also 25 Euro effektiv pro Jahr und ebenfalls 400 Euro in 16 Jahren.
Macht in Summe 15 Euro Mehrsteuern in den ersten 10 Jahren und 25 Euro Mindersteuern in den Jahren 11 bis 16.
Oh....jetzt habe ich über der ganzen Rechnerei doch glatt das Problem aus den Augen verloren. Welches Problem bestand jetzt?
Im Ernst:
Um Nutzungsdauern zu feilschen bringt kaum was. Da lohnt es sich schon eher, an der Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken rumzuschrauben.
Das trifft es ziehmlich gut.... Danke fürs Augen öffnen!
;-)
Da könnte ja noch das Problem "anschaffungsnahe Herstellungskosten" aufkommen.
Nachdem der Abschreibungsgegenstand nun schon per Anlage V oder gar per Rechnung beim FA bekannt ist, ist es schwer, daraus eine "Hundehütte" zu machen.
Du diskutierst mit dem FA die falsche Größenordnung und provozierst noch einen Hausbesuch, bei dem dann der Fernseher und das Sofa für das Mittagsschläfchen bzw. die Sommergäste festgestellt werden. € 2.000 für Fahrradschuppen - goldig oder vergoldet?
Aber vielleicht ist Dir das dann ein rotes Sternchen auf der FA-Akte wert.
Das mit dem „roten Sternchen“ hätte ich gern genauer erklärt bekommen. Ich kenne das von früher, da ich politischer Flüchtling war. Ich hatte einen „grünen Reiter“ auf meiner Karte in der polizeilichen Meldedatei die noch aus Karteikarten bestand. Das war der Hinweis zu einer Auskunftssperre über meine Person. Ich denke, dass ich ich jetzt auch ein „rotes Sternchen“ beim FA habe 😉 und ich dort noch immer als „Eindringling“ gesehen werde. Kann das sein?