Wie berechnet man den Wiederbeschaffungswert bei der kalkulatorischen Abschreibung?
Kann mir jemand helfen :(
2 Antworten
Also die Kritik zuerst.
Hast Du in der Schule nur geschlafen? Oder, wenn es eine Frage von Homeschooling ist, versuche es einfach mal mit Logik.
Was denkst Du denn, was "Nutzungsdauer in Jahren" heißt? Doch wohl, dass dieses Anlagegut eben diese Zeit genutzt werden kann.
Mache mal die Kontrollrechnung, ob meine These stimmt.
Lagerhalle 1.900.000,- Nutzungsdauer 20 Jahre = 1.900.000,- / 20 = 95.000,- Abschreibung pro Jahr. Es geht um das erste Quartal, also 95.000,- / 4 = 23.750,- und siehe, es stimmt mit der Aufgabe überein. Ich habe wohl Recht gehabt.
Du kannst es bei den anderen Anlagegütern prüfen. klappt auch.
Dann heißt es in der Aufgabe, die Wiederbeschaffungskosten werden mit 9,5 % über den Anschaffungskosten angesetzt.
was sind 9,5 % über 1.900.000,-? 1.900.000,- + 9,5 %, somit 1.900.000,- * 109,5 % = 2.080.500,-. Kalkulatorische Abschreibung soll sein Nutzungsdauer 25 Jahre.
2.080.500,- / 25 = 83.220,- / 4 = 20.805,- für das erste Quartal.
Alles nur mit Grundrechenarten.
Wo gibt es diesen Kaffeeautomaten für 63 Cent?
Ansonsten Nein, hier ist kein Hausaufgabenforum.
Lies nochmal die Aufgabe (was bedeutet 9,5% über den AK, sind das 9,5% oder 109,5%?) Und die Seite in Deinem Lehrbuch.