Stellplatz Kauf - Abschreibung / Möglichkeiten?
Hallo liebe Community,
Ich habe gerade einen Stellplatz (nicht in der gleichen Gebäude wie mein Mietwohnung ist) gekauft. Nun habe ich paar Fragen:
1. Wie ist es mit Abschreibung? Kann ich was abschreiben, wenn ich den Stellplatz selbst nutze? Oder ist es nur möglich, wenn den Stellplatz vermietet wird?
2. Kann ich die Notarkosten, Hausverwaltungsbesitzerwechselgebühren, oder Grunderwetbsteuer steuerlich absetzen? (oder vielleicht nur wenn ich den Stellplatz vermiete)?
3. Monatliche Rücklagekosten an die Hausverwaltung (gegen 23 Eur) kann mann steuerlich absetzen?
Danke sehr im Voraus :)
4 Antworten
Kann ich was abschreiben, wenn ich den Stellplatz selbst nutze?
Nein, oder war es eine betriebliche Investition?
Oder ist es nur möglich, wenn den Stellplatz vermietet wird?
Wenn überhaupt, nur bei Vermietung.
Kann ich die Notarkosten, Hausverwaltungsbesitzerwechselgebühren, oder Grunderwetbsteuer steuerlich absetzen? (oder vielleicht nur wenn ich den Stellplatz vermiete)?
Die gehören zu den Anschaffungskosten.
Monatliche Rücklagekosten an die Hausverwaltung (gegen 23 Eur) kann mann steuerlich absetzen?
Bei Vermietung ja.
Grundsätzlich ist erstmal zu klären, ob Du mehr gekauft hast, als Grund udn Boden, warauf es keine Abschreibung gibt.
Nur eine Parkplatzbefestigung, die einer Abnutzung unterliegt könnte eine Abschreibung ergeben.
Abschreiben darfst du aber nur den Anteil der nicht auf Grund und Boden entfällt. Vermutlich ist das nur ein kleiner Teil des Kaufpreises. Und Einzahlungen in die IH-Rücklage (vermute Mal das meinst du) sind auch keine Kosten. Du kannst nur den Betrag absetzen der dann auch wirklich ausgegeben wird.
Was sind denn Rücklagekosten? Absetzbar wären bei Vermietung nur wirkliche Ausgaben, keine Rücklagen für eventuelle Reparaturen.
Wie kommst Du auf einen Steuersatz von 19 %? Der Einkommensteuersatz ist progressiv und hängt von der Gesamthöhe der Einkünfte ab.
Ist denn der Anteil des Parkhauses am Kaufpreis so hoch, dass es sich rentiert, sich irgendwelche steuerlichen Konstrukte einfallen zu lassen? Denn, wie wfwbinder schon gesagt hat, auf den Kaufpreis für Grund und Boden gibt es keine Abschreibung.
Ohne Vermietung keine Einkünfte und dann kannst du natürlich auch ncihts abschreiben oder andere Kosten geltend machen.
zu 1. Abschreibung also nur, wenn der Stellplatz vermietet wird.
zu 2. gilt das gleiche. Nur sind die genannten Kosten Anschaffungskosten, erhöhen also - wie auch bei einer vermieteten Wohnung - nur die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.
zu 3. gilt auch das aus dem einleitenden Satz. Wenn du den Stellplatz vermietest, kannst du die Kosten als Werbungskosten angeben.
Als Privatperson kannst Du von den aufgeführten Kosten nichts absetzen.
Als gewerblich handelnder jedoch schon!
Danke. Nein, es war keine betriebliche Investition. Also wenn bei der Vermietung lohnt sich die Rücklagekosten (mit Versicherung..) 23 EUR x 12 vom Steuer absetzen + auch die Abschreibung (glaube 2% von dem Anschaffungspreis pro Jahr - hoffe habe gute Informationen), dann werde ich den Stellplatz lieber vermieten. Die 19% Steuer an den Finazamt vom Mietgewinn sollte sowieso niedriger sein als die Vorteil Abschreibung und Rücklagen steuerlich absetzen.