Zusammenhang: AfA und Tilgung
Hallo, ich assistiere gerade als Praktikant bei der Erstellung des Fi-Wi-Plans für 2012 und bearbeite eine Statistik wie sich bei uns im U. das Verhältnis zwischen den Abschreibungen und der Tilgung unserer Verbindlichkeiten in den nächsten 5 Jahren entwickelt. Da mein Chef noch eine Woche im Urlaub ist und ich ihn nicht fragen kann, wollte ich euch mal bitten mich aufzuklären, wo denn der Zusammenhang zwischen der AfA und der Tilgung liegt. Ist es in der Regel so, dass die Abschreibung und die Tilgung deckungsgleich sein sollten?? Wie sieht ein ausgewogenes Verhältnis aus und warum? Vielen Dank schon mal für eure Antworten! Grüße Markus
3 Antworten
Die Begriffe Abschreibungen und Tilgung kommen aus ganz verschiedenen Bereichen. Abschreibungen sind betriebswirtschaftlich der Wertverbrauch der Anlage in dem Zeitraum. Sie fließen in die Erfolgsrechnung als Aufwand ein. Die Höhe sollte betriebswirtschaftlich am besten dem tatsächlichen Wertverlust entsprechen, wenn man den richtigen Gewinn oder Verlust ermitteln will. Tatsächlich ist die Festsetzung der Höhe der Abschreibung Spielräumen ausgesetzt, die je nach Interessen ausgeschöpft werden. Wer viel Gewinn ausweisen will, z. B. weil er das Ergebnis für die Gläubiger möglichst gut aussehen lassen will, wird die Abschreibungen möglichst niedrig ansetzen und umgekehrt, wer weniger Steuern zahlen will, wird möglichst hohe Abschreibungen als Aufwand ansetzen. Der Gesetzgeber setzt dem Grenzen im Handelrecht und im Steuerrecht. Die Tilgung ist für die Finanzplanung wichtig, damit man weiß, wann man was bereitstellen muss. Betraglich ist sie durch Vertrag festgeschreiben und hat keine Spielräume. Betrachte am besten die beiden Begriffe getrennt.
Als Jungunternehmer lohnt es sich also in möglichst kurzen Zeiträumen abzuschreiben, bei niedrigen Tilgungsraten?
Wenn die Begriffe getrennt zu betrachten sind...heißt das? Kann die Tilgung meines PKW Darlehens monatlich 400 Euro betragen, während ich 800 Euro Abschreibe (stark vereinfacht)?