Ware beim Zoll gelandet, muss ich trotzdem bezahlen?

Hallo zusammen,

ich hatte im Januar eine Farbrolle gekauft für knapp 30€ bei Spargut. Vor der Bestellung habe ich versucht zu erfahren woher die Ware kommt, habe aber keine genauen Infos darüber heraus bekommen. Habe es dann doch bestellt. Nach langem warten stellte es sich heraus durch die Sendeverfolgung das die Ware über Shanghai gesendet wurde, hätte ich das vorher gewusst, dann hätte ich es auf keinen Fall bestellt. Nach langem warten tauchte ein Brief vom Zoll im meinem Briefkasten auf. Sofort rief ich beim Zoll an und die sagten mir ich muss Zoll Gebühren bezahlen die fast den gleichen Betrag wie die Farbrolle wären. Ich bin doch nicht verrückt und zahle fast 60€ für sowas. Ich fragte was wäre wenn ich es nicht abholen würde ( konnte es sowieso nicht wegen meiner Arbeitszeiten) da sagte mir der Zollbeamte das die Ware nach einiger Zeit zum Absender zurück geschickt wird. Somit schrieb ich klarna und spargut per E-Mail an, das die Ware beim Zoll ist und ich Zoll Gebühren bezahlen muss und das ich die Ware nicht annehmen werde. Das war im Februar. Paar Monate habe ich nichts von denen gehört und im August schickte klarna mir erneut eine Rechnung mit Mahngebühren. Ich war mit den bis jetzt in Kontakt. Bzw habe dauernd E-Mails denen zugeschickt das ich die Ware nicht erhalten habe und es nicht bezahlen werde. Ei Spargut erreiche ich niemanden, es antwortet keiner auf meine E-Mails. Klarna hat mir jetzt die letzte Rechnung zugeschickt mit der Ansage den Betrag zu bezahlen sonst geht das zu Inkasso. Was soll ich machen, muss ich die Ware trotzdem bezahlen??? Bitte um Hilfe!!!

Recht, zoll
Krankenkasse fordert Beiträge mit Zollamt,trotz Teilbezahlung der Rückstände Pfändung

Hallo ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Ich war über einen längeren Zeitraum nicht Krankenverischert und es hat sich dadurch eine hohe Summe an Rückständen angesammelt.

Seit Dez. 2012 bin ich Hartz4 Empfänger und die KV wird vom Amt übernommen.

Die Beiträge, die ich der KV Schulde, sind vom 01.11.11- 01.05.11 sowie 01.07.2012- 01.12.12

Jetzt habe ich vor 2 Wochen erstmals 400 Euro an die KV überwiesen ( Ich habe das telefonisch abgeklärt), um meinen Schuldenberg abzutragen. Die KV weiß jetzt! auch, dass ich Hartz 4 bekomme.Ich habe 2 tage nach der Überweisung extra noch einmal bei der KV angerufen um sicher zu sein dass a) das Geld da ist und b) keine weiteren Folgen auf mich zu kommen.

Gestern habe ich 4 Briefe vom Hauptzollamt in meinem Briefkasten gefunden, mit der Forderung die Beiträge vom 01.07.12 - 01.12.12 innerhalb von 2 Wochen zu überweisen, sonst droht mir eine Pfändung (von was auch immer).

meine Frage(n): Kann ich die Forderung des Zollamtes noch Aufheben lassen und wenn ja wie?! Und bringt es mir etwas , die bereits vor zwei Wochen überwiesenen 400 Euro zu erwähnen? Denn hätte ich das ,mit der Zollamtsforderung gewusst, hätte ich natürlich die 400 Euro nicht an die Krankenkasse sondern an das Zollamt überwiesen.......(Was doch eigentlich das Gleiche ist oder??)

Ich Danke vielmals und hoffe ich kann heute noch schlafen ;)

krankenkasse, Krankenversicherung, Rückzahlung, Schulden, zoll
VOLLSTRECKUNGSANKÜNDIGUNG DES HAUPTZOLLAMTS (KRANKENKASSE) +++DRINGEND+++

Hallo liebes Forum,

ich habe gestern vom Hauptzollamt Rosenheim eine Vollstreckungsankündigung bekommen (für die DAK). Hintergrund ist (oder soll sein) dass ich für Juli 2009 - Sept. 2009 meine Versicherungsbeiträge nachzahlen soll. 2.700 €!!!!!!!!!

Zum Hintergrund: Ich habe zum 30.06.2009 bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt und mich bereits im Mai 2009 beim Arbeitsamt gemeldet. Für mich war das soweit alles erledigt. Da ich eine Abfindung bekommen habe (Aufhebungsvertrag) und somit eine 3 Monatige Sperre seitens des Arbeitsamtes mir bekannt war um ich keine Leistungen erhalten habe habe ich diese 3 Monate nichts unternommen. Ich wusste von nichts. Erst NACH diesen 3 Monaten bekam ich einen Hinweis dass ich nicht Arbeislos gemeldet bin. SCHOCK - das was ich im Mai 2009 gemacht hatte war nur die Arbeitssuchend Meldung. Egal dachte ich die 3 Monate habe ich keine Leistungen erhalten und von der Abfindung gelebt und gut ist.

Ich weiss unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber mir war damal der Unterschied zwischen ArbeisSUCHEND und ArbeitsLOS melden nicht bekannt. Es wäre kein Mehraufwand gewesen zum Arbeitsamt zu gehen und mich Arbeitslos zu melden - ABER ICH WUSSTE ES NICHT!!!

Kann man denen von der Krankenkasse nicht einfach ehrlich sagen???

Jetzt bekomme ich diese horrende Rechnung - ich weiss nicht was ich machen soll - da ich in der Annahme war das ich alles erledigt habe.

Bitte um Info was/ wie ich weiter verfahren soll.

Vielen lieben Dank im Vorraus!

krankenkasse, Vollstreckung, zoll