Einkaufswert = Warenwert???

5 Antworten

Hallo Sunshine2001,

du möchtest also weniger Zoll bezahlen?! Das geht nur, wenn der Verkäufer dir eine zweite niedrigere "interne" Rechnung ebenfalls ausstellt. Nur diese neue "INTERNE" Rechnung wird der Ware beigelegt. Wenn du das so machen solltest, wirst du automatisch straffällig, da du damit den Zoll betrügst und Steuern hinterziehst! ( NUR ALS INFO!! )

Die vom Verkäufer ausgestellte Handelsrechnung gibt den Wert der Ware an und ist die Bemessungsgrundlage für Einfuhrzoll und Steuern usw. Was für einen Wert die Ware tatsächlich haben sollte, ist dem Zoll egal, es zählt immer nur die tatsächliche Rechnung!

Mit anderen Worten, wenn du einen neuen Porsche ( Marktwert 50.000 Euro ) für 10.000 Euro irgendwo im Ausland kaufen kannst, dann gilt eine Rechnung über 10.000,00 Euro als Bemessungsgrundlage für Zoll und Steuern.

viel Spass beim Import !!

Es ist die Rechnung heran zu ziehen. Gibt es keine Rechnung bemüht sich der Zoll anderer Möglichkeiten den HANDESLÜBLICHEN WARENWERT zu ermitteln, was in der heutigen Zeit mit dem Internet selten ein Problem dar stellt.

MFG
Kundenbetreuer beim Zoll 

Finde die Frage auch interessant. Was ist z.B. wenn in meinem Rechnungsbetrag auch Serviceleistungen und nicht nur der blanke Warenwert stecken? Ich habe einen Artikel aus China importiert für insgesamt 295USD. Jetzt steckt da aber auch noch Service drin. Darf ich den beim Deklarieren abziehen, obwohl auf meiner PayPal Rechnung natürlich 295USD steht?

@gandalf94305

Der Handelswert kann natürlich vom Einkaufswert abweichen und kann niedriger oder höher als dieser ausfallen

Darf man den Handelswert (Rechnung) niedriger angeben als den Einkaufspreis ohne straffällig zu sein? Ist das keine Steuerhinterziehung? Bin jetzt etwas Verwirrt...

Würd mich auf eine Antwort sehr freuen.

danke

LG

martin

Ein Commercial Invoice (Handelsrechnung) weist den Handelswert der Waren aus.

Handelt es sich um Muster, so sind diese als "samples without commercial value" zu deklarieren. Geschenke werden mit ihrem Handelswert, aber als Geschenke deklariert. Handelt es sich um verkaufsfähige Waren, so sind diese mit ihrem Handelswert zu deklarieren.

Der Handelswert kann natürlich vom Einkaufswert abweichen und kann niedriger oder höher als dieser ausfallen.

Wenn man jedoch ein iPad mit Einkaufspreis von USD 600 als Schreibtischauflage mit Handelswert von EUR 9,90 deklariert, fällt das wohl sogar den Zollbeamten auf. Man sollte also den Zoll nicht für dumm verkaufen wollen, da dies typischerweise eher nach hinten losgeht.


sunshine2001 
Beitragsersteller
 26.10.2011, 10:34

Vielen Dank für Deine ausführliche und sehr hilfreiche Antwort.

D. h. wenn ich bspw. ein Kleid aus Kunstleder importiere (bzw. mehrere) und ich einen Einkaufspreis von zum Beispiel 10$ habe und der Handelswert vom Verkäufer mit 3$ angegeben wird, ist das dann keine "Zollhinterziehung", verstehe ich das richtig???

gandalf94305  26.10.2011, 12:43
@sunshine2001

Eine Abweichung von 70% scheint mir schon wesentlich zu sein. Das Problem ist, daß bei systematischer Unterbewertung dies bei einer Buchprüfung zu Tage kommt. Der Handelswert ist abhängig von Art, Beschaffenheit und Ausführung einer Ware ein durchschnittlicher Marktpreis. Das bedeutet konkret natürlich, daß Dein effektiver Verkaufspreis auch über dem Handelswert liegen kann.

Der Einkaufspreis enthält Nebenkosten, die für den Handelswert ggf. wieder abzuziehen sind. Daher sind die "commercial value" Angaben oft geringer als der Rechnungsbetrag.