Bekomme ich die Kfz-Steuer wieder vom Zoll zurückerstattet?

2 Antworten

Wenn das Fahrzeug abgemeldet wurde, bevor das Jahr abgelaufen ist, in dem die Steuern bezahlt wurden, ja!


stressy180781 
Beitragsersteller
 10.10.2015, 14:50

Ja das meinte ich...bin neu hier u hab vergessen das ausführlicher zu erklären...

PKW wurde im August angemeldet und im September wurde der Jahresbeitrag abgezogen. Im Oktober wurde der Wagen abgemeldet.

Also bekomm ich noch einiges wieder...?!

Primus  10.10.2015, 15:31
@stressy180781

Der Betrag für den angemeldeten Wagen wird taggenau berechnet und die Differenz bekommst Du erstattet.

Warum sollte der Zoll ausgerechnet Dir Kfz-Steuer erstatten? Dies wäre in der Frage angegeben zu wesen. Hier im Bild steht, wie das geht.

 - (Steuern, zoll, KFZ)

Primus  10.10.2015, 18:07

Die Zollverwaltung übernahm zum 1. Juli 2014 die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Landesfinanzbehörden. Seitdem ist sie mit ihren Hauptzollämtern für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig und Ansprechpartner zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer".