Bekomme ich die Kfz-Steuer wieder vom Zoll zurückerstattet?
2 Antworten
Wenn das Fahrzeug abgemeldet wurde, bevor das Jahr abgelaufen ist, in dem die Steuern bezahlt wurden, ja!
Primus
10.10.2015, 15:31
@stressy180781
Der Betrag für den angemeldeten Wagen wird taggenau berechnet und die Differenz bekommst Du erstattet.
Warum sollte der Zoll ausgerechnet Dir Kfz-Steuer erstatten? Dies wäre in der Frage angegeben zu wesen. Hier im Bild steht, wie das geht.
Die Zollverwaltung übernahm zum 1. Juli 2014 die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Landesfinanzbehörden. Seitdem ist sie mit ihren Hauptzollämtern für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig und Ansprechpartner zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer".
Ja das meinte ich...bin neu hier u hab vergessen das ausführlicher zu erklären...
PKW wurde im August angemeldet und im September wurde der Jahresbeitrag abgezogen. Im Oktober wurde der Wagen abgemeldet.
Also bekomm ich noch einiges wieder...?!