Welche Behörden dürfen ein Fahrzeug anhalten und kontrollieren?

3 Antworten

Wer sich nichts zu Schulden kommen lässt, braucht sich hierüber NULL Gedanken machen!

Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen "Fahrzeug anhalten" und "Fahrzeug oder Papiere kontrollieren".

Das Anhalten eines Fahrzeugs, d.h. das Hindern an einer Weiterfahrt, kann durch eine Reihe von Organisationen durchgeführt werden. Der Vorgang läuft meist unter dem Begriff der Gefahrenabwehr. Auch eine harmlose Privatperson könnte Dein Fahrzeug anhalten oder eine Straße blockieren, um Dich auf eine Gefahr hinzuweisen bzw. Dich oder Dritte von einer Gefährdung abzuhalten, wenn dies rechtzufertigen ist.

Die Feststellung der Identität einer Person, die Kontrolle von Frachtpapieren bei Lkws oder die Durchsuchung von Fahrzeugen sind andere Themen, die den jeweiligen hoheitlichen Stellen vorbehalten sind. Gründe dafür können eine die generelle Gefahrenabwehr, eine allgemeine Verkehrskontrolle (Polizei), eine spezifische Kontrolle nach Verdachtsmomenten (z.B. die Polizei bei auffällig fahrenden Autofahrern oder einer Fahndung, das BAG bei Lkws mit Auffälligkeiten oder die Bundespolizei bei unautorisiertem Befahren von Bahngelände) oder andere hoheitliche Aufgaben (z.B. bei Zoll und Bundesgrenzschutz) sein.

Das Führen von Blaulicht und Martinshorn ist in §52 Abs. 3 StVZO bzw. in §55 Abs. 3 StVZO geregelt. Dort ist auch das BAG mit seinen Einsatzfahrzeugen aufgeführt. Die Verwendung von Sonderrechten durch das BAG ist also rechtlich verankert.


Tiiii  07.11.2022, 08:14

Sehr gute und ausführliche Antwort. Was ich gerne ergänzen möchte: Die Polizeibehörde darf im Regelfall nicht in den fliesenden Verkehr eingreifen. Also wenn so ein Zettelschreiber darf dich nicht anhalten um dir ne andere Ordnungswidrigkeit vorzuwerfen etc. Für Außenstehende zum Teil aber schwer zu erkennen, da sich größere Städte einen Polizeivollzugsdienst leisten, die andere Rechte hat. Meist an der Ausstattung erkennbar...

gandalf94305  07.11.2022, 15:01
@Tiiii

Die Polizei kann durchaus unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr auch in den fließenden Verkehr eingreifen - indem sie ihn beispielsweise zum Halten bringt. Ihr obliegt auch die Überwachung des fließenden Verkehrs, incl. des Verkehrs auf nicht den Ortspolizeibehören unterstehenden Straßen (z.B. Bundesstraßen, Autobahnen).

Die Städte und Gemeinden haben oft einen Ortspolizeidienst, der jedoch nur als Arm des Ordnungsamts fungiert und damit beschränkte Kompetenzen hat.