Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich Drop-Shipping und der entsprechenden Gebührenerhebung seitens des Zolls.

Ein Beispiel, ich kaufe einen Artikel in China für 10€ im EK (inkl. Versand) und verkaufe diesen über einen Webshop für 30€ (inkl. Versand) an einen in Deutschland lebenden Endkunden. Die Ware wird von China direkt an den deutschen Kunden versandt - soweit so gut. Nun frage ich mich, wie die Zollabwicklung ablaufen würde. Soweit mir bekannt, sind Zollgebühr bzw. etwaige Einfuhsteuern abhängig vom EK Preis, in meinem Beispiel wären das 10€ - somit würden keine Gebühren anfallen da unter 22€ (Zoll) bzw 150€ (Einfuhrsteuer). Jedoch liegt der VK über 22€, somit wäre eine Zollgebühr fällig. Die Frage ist nun, woher weiss der Zoll, dass die Ware 10€ im EK gekostet hat? Ich als Verkäufer möchte ja nicht, dass der Kunde erfährt dass das Produkt "nur" 10€ gekostet hat, somit liegt dem Paket keine Rechnung über den EK Preis vor.

Wie würde man hier verfahren, hat da jemand Erfahrungen?