Gefühlt werden die Blaulicht-Fahrzeuge immer mehr und seit ich viel Autobahn fahre gibt es auch so merkwürdige Vereine wie das BAG, die meinen Polizei spielen zu dürfen.

Also, wer darf mich als Autofahrer anhalten? Aus meiner Sicht nur die Polizei, der Zoll und (eingeschränkt) auch die Feldjäger.

Dagegen bin ich der Meinung, dass u.a. folgende Institutionen nicht so ein Recht haben: Feuerwehr, Rettungsdienst, THW, Katastrophenschutz, BAG, Notfallfahrzeuge der Bahn und der örtlichen Verkehrsbetriebe.

Insbesondere das BAG macht mir Probleme. Die haben manchmal, aber auch nicht immer, ein Blaulicht auf dem Dach jedoch nie ein Martinshorn. Dürfen die mich a) im PKW und b) im LKW anhalten und kontrollieren und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? Haben die Dienstausweise ähnlich wie die Polizei?