Muss Software verzollt werden?
Ich plane Softwarelizenzen aus außerhalb der EU einzukaufen, um diese dann in Deutschland weiter zu verkaufen. Die Lizensschlüssel werden lediglich per Mail verschickt.
In einem "toten" Blog habe ich dieses gelesen:
> Laut Gesetz sind nur so genannte „körperliche Gegenstände“ verzollungspflichtig. Bei Maschinen oder Rohstoffen ist die Sachlage klar. Nicht aber bei „in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachte“ Software. Als körperlicher Gegenstand ist sie ja schlecht zu bezeichnen, eher als virtueller. Und genau da setzt die zollwertrechtliche Behandlung auch an. Für die Zöllner ist nicht der Transaktionswert die Messlatte, also der von Ihnen gezahlte Preis, sondern wie Sie die Software in die EU eingeführt haben. Als Download via Internet bleibt sie zollfrei, da keine (körperliche) Warenbewegung erfolgt ist. Steckt sie als CD aber in einer Box, hält der Zoll seine Hand auf. Beachten Sie: Davon nicht betroffen ist Software, die zum Lieferumfang einer Maschine oder Anlage gehört.
Stimmt diese Aussage?
MfG Matthias
2 Antworten
Kein Problem das geht. Ich habe vor mehr als 25 Jahren schon Disketten mit Programmen drauf durch den Zoll als Muster ohne Wert bekommen, ganz offiziell. Ich hatte gesagt das die Programme mehr als 10.000 Dollar kosten und hatte die Rechnungen dabei. Inzwischen muss man Software allerdings verzollen.
Man zahlt also Zoll auf den Warenwert und Umsatzsteuer auf Warenwert und Zoll nach amtlichem Mittelkurs der Währungen.
Ja, in einer virtuellen Welt, lassen sich diese Dinge nicht erfassen.
Wer nicht besonders gebildet ist, merkt ja nicht einmal, von welcher Art Server und von wo er lädt.
wichtig ist nur die Frage der Umsatzsteuer.
So ein Quatsch mit Soße. Natürlich kann man feststellen wo Server stehen, auch in China nur im Gaza und auf Nord-Zypern nicht.
Ich rate dringend dazu den Onlineshop mit folgendem Text zu ergänzen:
Die Verkauf erfolgt im Namen und für Rechnung der XXXX Ltd. Hongkong.
Damit ist, zusammen mit dem Indikator, dass ja das ganze Geld nach Hongkong geschickt wird und nur die Kommission zurück kommt, gesichert, dass es nur noch um diesen Teilbetrag geht.
siehe auch hier: http://www.stuttgart.ihk24.de/international/import_export/Export/966876/Softwareverkaeufe_ins_Ausland.html
Die Umsatzsteuer wird von meinem Lizenzverkäufer nicht erhoben, da sein Firmensitz in Hongkong ist. Haben Sie eine Idee wie ich diese Waren in Deutschland verkaufen kann?
Wenn ich meine Waren mit Umsatzsteuer verkaufe, bezahle ich für den vollen Verkaufspreis die Umsatzsteuer. Und nicht wie jeder andere nur auf seinen tatsächlichen Gewinnanteil (Vosteuerabzug nicht mögl.).