Wenn ich namentlich also nicht anonym Schwarzarbeit beim Jobcenter melde ist es garantiert das es zu keinem Zeitpunkt raus kommt das ich es war?
Also wenn ich jemanden beim Jobcenter namentlich nicht anonym beim Jobcenter wegen Schwarzarbeit melde ist es garantiert das zu keinem Zeitpunkt raus kommt das ich es war. Mal angenommen die betroffenen Person bekommt eine Strafanzeige und nimmt sich einen Anwalt welcher Akteneinsicht nimmt bleibe ich dann weiterhin anonym??
3 Antworten
Guten Abend,
die Zuständigkeiten sind ja wie folgt: Das Jobcenter ist ausschließlich für den Mißbrauch von Leistungen nach dem SGB II durch die Schattenwirtschaft zuständig.
Die Verfolgung von Schwarzarbeit als Straftat erfolgt durch den Zoll.
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Arbeit/Fragen-Antworten/_functions/frage_4.html
Einem Meldenden kann niemals, auch wenn sie Anschuldigung richtig war, völlige Anonymität zugesichert werden.
Liebe Grüße
Nur Anonymität kann dem Meldenden auch bei dieser Konstellation nicht zugesichert werden.
Zum Kern der Frage. Anonymität. Ein Meldenden Schutzprogramm, eine neue Identität für den Kronzeugen ist wohl weder beim Zoll noch bei den regionalen Jobcentern vorgesehen.
Ich gehe auch davon aus, dass spätestens bei Akteneinsicht durch einen Anwalt Deine Person offengelegt ist.
Möglicherweise wird Dir auch Verleumdung bzw. üble Nachrede vorgeworfen.
Und die feine Art ist das auch nicht. Solange man in der Beziehung ist, ist es in Ordnung, dass der Partner Sozialhilfebetrug veranstaltet und Steuerbetrug, aber wenn man getrennt ist, bringt man diese im Vertrauen erhaltenen Daten an die Öffentlichkeit?
Für Schwarzarbeit sind die Dienststellen des Zolls zuständig und nicht das Jobcenter.
Was willst Du denn beim Jobcenter zur Anzeige bringen? Unberechtigter Bezug von Leistungen???
Und das Jobcenter meldet Schwarzarbeit nicht an den Zoll?