Zolleinfuhr
bei mir woht seit mitte August eine Austauschschülerin aus den USA. Sie trägt eine Brille mitsehr starken Gläsern. Bevor sie nach Deutschland kam hat sie nochmals neue Brillengläser bekommen. Leider wurde diese Brille nicht rechtzeitig fertiggestellt und sie ist mit Ihrer alten Brille eingereist. Jetzt hat Ihre Mutter ihr die neue Brille zugeschickt. Das Paket liegt jetzt beim Zoll und sie soll 19 Mwst und 2,9 % Zollgebühr bezahlen. Hierfür muss uns ihre Mutter die Rechnung der Brille zusenden.
Die Schülerin bleibt doch nur für ein Jahr in Deutschland und geht dann (mit beiden Brillen) zurück in die USA.
Warum muss sie die Deutsche Mwst bezahlen? Ist das überhaubt richtig?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe
1 Antwort
Die Handlungsweise der Zollverwaltung ist nicht zu beanstanden, da diese exakt den Verträgen mit den USA entsprechen. Ich versuche Ihnen den Vorgang und die Rechtslage zu erklären, welches wohl der Beamte unterlassen hat. Die Schülerin ist nicht Urlauberin und fällt somit unter die Handelsabkommen zwischen der BRD und der USA. Diesbezüglich hat die Schülerin sich bei der Wohnsitzgemeinde auch anzumelden, da sich der gesetzliche Wohnsitz gemäss IPRG ( Internationales Privatrecht) in der BRD nach der Einreise befindet. Die Schülerin hat diesbezüglich Handelswaren aus den USA exportiert und in die BRD importiert. Alle persönlichen Dinge, welche Sie am Tag der Einreise in die BRD eingebracht hat gelten zwar in den USA als exportiert und in der BRD als importiert sind von der Einfuhrsteuer 19% aber befreit. Dieses gilt nicht für Güter welche nach der Einreise importiert werden. Die Brille ist eindeutig nach dem Einreise Tag importiert worden. Somit ist eine Einfuhrsteuer zuerheben. Die Zollverwaltung stellt hierzu eine Einfuhrbescheinigung aus. Die Schülerin hat nunmehr die Möglichkeit, die Umsatzsteuer die Sie in den USA beim Erwerb der Dinge gezahlt hat, sich durch die amerikanische Steuerverwaltung erstatten zu lassen. Hierfür gibt es einen entsprechenden Vordruck bei der amerikanischen Steuerverwaltung über die US-Botschaft in der BRD zubesorgen. Diesen muss Sie ausfüllen, eine Anmeldebescheinigung der deutschen Gemeinde beifügen und ein Verzeichnis all der Dinge welche sie exportiert hat somit alles was sie nach Deutschland mit gebracht hat von der Zahnbürste bis zur letzten Socke. Den Erwerb in den USA hat sie nach zuweisen durch Kaufbelege. Sollte die Schülerin sodann in ferner Zukunft wieder in die USA verziehen, so gilt das gleiche umgekehrt, da Sie sodann die Waren aus der BRD exportiert und in die USA importiert. Den Vordruck gibt es sodann bei den Zollhauptämter; Abmeldebescheinigung der Gemeinde; Verzeichnis der Exportierten Waren; und Sie bekommt die 19% Umsatzsteuer bei Ausreise erstattet. Diese bedeutet Arbeit aber es lohnt sich finanziell.
Danke für die schnelle Beantwortung. Ich habe es jetzt verstanden. Sind schon unglaublich diese Gesetze