Zoll beschädigt Ware bei Beschau, Schadensersatz?
Dank Corona darf man (zumindest bei uns) nichtmehr persönlich bei der Zollbeschau dabei sein und das Paket selbst öffnen. Gerade eben hat mich eine Mitarbeiterin des Zolls angerufen das ihr bei der Beschau meines Pakets aus den USA etwas kaputt gegangen ist. Eine Entschuldigungmail samt Bilder hab ich inzwischen erhalten.
Ich bin Händler und Importiere Glaskunst von diversen Künstlern.
Alle meine Waren sind Einzelstücke, so auch das beschädigte Produkt.
Beschädigte Glaskunst ist für den Verkauf wertlos.
Kann ich beim Zoll nun Schadensersatz gelten machen?
Falls ja, Worauf kann ich den Schadensersatz beziehen? Einkaufspreis, Verkaufspreis, Gewinnverlust?
Da es sich um ein Handgefertigtes Einzelstück handelt ist es nicht ohne weiteres ausgetauscht.
was kann ich tun um mir den schaden vom Zoll ersetzen zu lassen.
1 Antwort
In der Regel gilt bei Endverbrauchern der Gefahrenübergang mit der Übergabe an den Kunden. Die Verzollung liegt im Risikobereich des Käufers und nicht mehr beim Verkäufer, soweit ich das richtig weiß. Schäden durch die sog. Hohe Hand (=Zoll) könnten über Amtshaftungsansprüche gelten gemacht werden. Ohne Klage und Gerichtsverfahren gegen die Generalzolldirektion wird da vermutlich nichts passieren. 3500,- € könnten die Klage- und Gerichtskosten komplett kompensieren. Am besten Anwalt nehmen.
Da ich Händler bin, bin ich ja nicht Endverbraucher, oder interpretiere ich das falsch?