Hallo,

ich hab gelesen, dass bei Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern für den Zoll nicht der Einkaufswert angegeben werden muss (also den Preis, den ich bezahle), sondern der WERT der Ware. Ist das korrekt so?? D. h. die Rechnung, die dem Paket beiliegt (Handelsrechnung), darf sich von der normalen "Einkaufsrechnung" unterscheiden? und niedriger ausfallen??? Ich hoffe, es kann mir hier jemand weiterhelfen.