Führerschein Entzug ohne Beweis in der Schweiz?

Guten Tag/Abend

Vor 2 Monaten war ich und ein Freund der vor mir mit seinem Auto gefahren ist in einer 30er Zone. Ich Hatte 5m abstand hinter dem Vorausfahrenden Kollegen, danach hatte er Beschleunigt und ich auch. Bei 40kmh habe ich wider auf 30 gebremst und der Kollege fuhr mit 58kmh davon. 100m weiter wurden wir von der Polizei angehalten, da der Kollege mit 58kmh in der 30er Zone gelasert wurde.

Zu mir : ich wurde nicht gelasert nicht geblitzt, Polizei aussage lautet ich fuhr mit 5m abstand eine Zeitlang hinter meinem Kollegen und der verdacht liegt, dass ich auch mit 58kmh unterwegs war. Darauf hin verneinte ich die aussage gab aber zu, dass ich bei 40kmh abgebremst habe und der Kollege weiter beschleunigte. Er zeigte mich an und Meinte, dass ich mit einer kleinen Busse rechnen sollte.

Nach 2-3 Wochen bekam ich eine Busse von 40Fr darauf steht 34kmh in der 30er Zone 3kmh Abzug 1kmh zu schnell. Ich bezahlte es sofort und für mich war die Geschichte zu ende.

Nach 2 Monaten Bekam ich einen Eingeschriebenen Brief darauf steht, Ihr Führerausweis wird unbefristet AB SOFORT Entzogen und wird nach einem erfolgreichem Psychologischen Gutachter wider zurückerstattet.

Strafe ist begründet : Da der vorausfahrender Autofahrer mit 58kmh in der 30er Zone gelasert worden ist und ich einen Abstand von 5m hatte gehen Sie somit aus, dass ich die gleiche Geschwindigkeit hatte.

Das ist alles NICHT WAHR ich hatte 5m abstand bis 40kmh daraufhin habe ich gebremst

Info am Rande : Ich bin noch 1 Jahr auf probe und hatte den Führerausweis zeit 3 Monaten wider bekommen.

Habe mir einen Termin bei einem Strassenverkehrs Anwalt geholt und schaue jetzt wie ich rechtskräftig dagegen vorgehen kann.

Was denkt Ihr können die Polizisten ohne irgend ein Beweis mir so etwas unterstellen und mir solche Konsequenzen bereiten ?

Führerschein, Schweiz
Schweiz Auswandern mit mehreren GmbHs?

Hallo,

Ich bin Unternehmer aus Hamburg und möchte in einem Jahr in die Schweiz oder nach Liechtenstein auswandern.

Der Ist-Zustand: Ich bin Geschäftsführer von 3 operativen GmbHs und einer 1 vermögensverwaltenden Holding-GmbH. Alle mit Sitz in Hamburg, Deutschland.

Der Plan: Gerne würde ich als Privatmann auswandern und dabei die GmbHs, an denen ich beteiligt und deren Geschäftsführer ich bin, in die Schweiz "mitnehmen", sodass der statutarische und rechtliche Sitz der Firmen in die Schweiz verlegt wird.

Der Ideal-Zustand: Alle meine Geschäfte werden in die Schweiz verlagert. Ich wohne und arbeite in der Schweiz und habe mit Deutschland nichts mehr zu tun, außer dass ich meine Waren hier verkaufe und auf die Umsätze, nicht auf die Gewinne, regelkonform meine Steuern zahle.

Meine Fragen an Sie:

  • Wie kann ich das am besten umsetzen?
  • Welche Vorkehrungen muss ich bis dahin treffen?
  • Wie kann ich das beim Finanzamt/Handelsregister und Co. begründen, dass mein Vorhaben geschmeidig über die Bühne geht?

Sollte dies nicht möglich sein, nehme ich §6 AStG in Kauf und gehe als Privatmann in die Schweiz und gebe die Geschäftsführertätigkeit an einen Vertrauten ab, sodass die Geschäftsleitung weiter ihren Sitz in Hamburg hat, ich aber privat in der Schweiz lebe und zumindest meinen Lohn nicht in Deutschland versteuern muss. Ist das korrekt?

Eine Liquidation der GmbHs kommt auch infrage, ist aber aus meiner Sicht die Ultima Ratio.

Vielen Dank im Voraus.

Auswandern, GmbH, Schweiz, Steuern
Grenzgänger Berlin-Schweiz, oder wie wird alternativ besteuert?

Sehr geehrtes Forum,

Folgendes Szenario: Ich werde ab dem 01.09. einen Beruf für ein Schweizer unternehmen antreten. Der Plan ist, das ich die ersten 3 Monate eine verhältnissmässig lange Aufenthaltsdauer in der Schweiz haben (3 Wochen Schweiz, eine Berlin)

In den weiteren Monaten wird das Verhältnis eher auf 2 Wochen Schweiz zu 2 Wochen Berlin und letztendlich auf 1 Woche Schweiz, 3 Wochen Berlin laufen! Der langfristige Plan wird wohl eine Berliner Zweigstelle sein die ich leite und eine Woche Schweiz (bzw. ein paar Tage) wird zu taktischen Auslegung der Arbeitsziele etc. beibehalten! Nun ist gerade für die ersten 6 Monate nicht ganz klar wie ich mich am besten besteuern kann. Also wie ist der rechtlich beste Weg (legal und effektiv für mich)

Ich habe im Internet unglaublich viele verschiedene Informationen erhalten und bin nun leider verwirrter als vorher da mein persönlicher Fall nirgendwo beleuchtet wurde.

Mein Hauptwohnsitz bleibt Berlin, Vorort in der Schweiz werde ich wohl für die ersten 6 Monate ein wg Zimmer beziehen.

Fragen:

  1. gelte ich als Grenzgänger und kommt somit das DBA für mich in frage? Hier zu gibt es Verschiedene Aussagen im Netz!

  2. wie würde ich alternativ angesehen werden? Was sind die Möglichkeiten? Macht es Sinn dem Arbeitgeber einen deutschen Vertrag mit deutschen sozialabgaben und Besteuerung vorzuschlagen? Laut Quellen aus dem Internet ist dem ja eigentlich nichts auszusetzen außer das der AG einverstanden sein muss.

Also zusammengefasst ist meine Frage:

Ich arbeite für einen Schweizer Arbeitgeber, erst 3 Monate lang 3 Wochen, dann in den folgenden 3 Monaten Ca. 2 Wochen und dann 1 Woche in der Schweiz, Hauptwohnsitz bleibt definitiv Berlin! Was muss ich also tun? Wie ist die korrekte Lage zur Besteuerung und welche Optionen habe ich?

Vielen Dank vorab für die Antwort!

Mit besten Grüßen

PS

arbeitsrecht, deutschland, Doppelbesteuerung, Schweiz, Steuern

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