Aktuell in die Schweiz einreisen?

2 Antworten

JA - CH nach D und D nach CH geht auch. Gute Reise!

Deutschland -> Schweiz

Lockerungen der Nachbarländer Schweiz / Deutschland / Österreich

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/aktuell/aktuell/faq-einreiseverweigerung.html#Lockerungen%20der%20Nachbarl%C3%A4nder%20Schweiz%20/%20Deutschland%20/%20%C3%96sterreich

Die Schweiz hat sich mit Deutschland und Österreich auf eine gemeinsame Absichtserklärung geeinigt. Diese sieht eine Lockerung im Grenzverkehr vor und ermöglicht nachfolgenden Personengruppen aus diesen Ländern aus wichtigen Gründen im familiären Kreis in die Schweiz einzureisen.

Dies gilt – unter Vorbehalt der ordentlichen Einreisevoraussetzungen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit:

  • zum Besuch des/der unverheirateten Partners/Partnerin einer Partnerschaft / Lebensgemeinschaft, die bereits vor März 2020 bestanden hat;
  • zum Besuch von Verwandten wie Eltern, Grosseltern, volljährige Kinder, Enkel, Geschwister, Schwager, Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen;
  • zur Teilnahme an wichtigen familiären Anlässen wie Hochzeit, Begräbnis oder religiöse Feiern.

Der Einreisegrund muss mit einer Erklärung (Selbstdeklaration) glaubhaft gemacht werden. Diese muss ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben bei der Grenzkontrolle vorgewiesen werden. Die Einreise ist nicht möglich, wenn die Selbstdeklaration elektronisch vorgewiesen wird, da die handschriftliche Unterschrift benötigt wird. Die Selbstdeklaration muss beim Grenzübertritt nicht abgegeben werden und es werden keine Daten gespeichert. Die Formulare zur Selbstdeklaration der obengenannten Staaten (Schweiz, Deutschland, Österreich) sind gleichwertig. Die Einreise in die Schweiz ist mit jedem der drei Formulare möglich. Es ist pro Person ein Formular auszufüllen. Minderjährige Kinder können auf dem Formular der Mutter oder des Vaters aufgeführt werden.

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Schweiz -> Deutschland

https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/gewissheit-fuer-unverheiratete-paare-schweizer-lockern-strenges-einreiseregime-diese-regeln-gelten-ab-mitternacht;art417930,10516472

Die gegenseitige Einreise zwischen Unverheirateten ist wieder seit dem 15. Mai 2020 erlaubt.


Auszug:

" Die Schweiz, Deutschland und Österreich haben sich darauf geeinigt, dass ab 15./16. Mai 2020 um Mitternacht auch unverheiratete Personen die Landesgrenzen zwischen diesen drei Staaten überqueren dürfen, die in einer grenzüberschreitenden Beziehung leben und ihre Lebenspartnerin oder ihren Lebenspartner besuchen wollen. ...... "

lies näheres hier:

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html