Steuerliche Behandlung von Fondsverkauf nach Investmentsteuerreform 2018?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung des Verkaufs von Fondsanteilen, die ich vor der Investmentsteuerreform 2018 erworben habe. Hier sind die Details meines Falls:
Kaufdatum der Fondsanteile: 27. Januar 2000
Kaufpreis: 4970 DM (umgerechnet ca. 2541,12 Euro)
Aktueller Wert des Fonds: 2721,01 Euro
Wert des Fonds zum 31. Dezember 2017: ca. 1128 Euro
Fondsart: Aktienfonds (WKN: 847414)
Wohnort: Bayern
Kirchensteuer: Keine
Depotgebühren: 12 Euro pro Jahr
Mein tatsächlicher Gewinn beträgt 179,89 Euro (aktueller Wert minus Kaufpreis). Allerdings bin ich unsicher, wie die steuerliche Behandlung nach der Investmentsteuerreform 2018 aussieht. Insbesondere frage ich mich:
Wie wird der steuerpflichtige Gewinn berechnet? Werden die Verluste bis zum 31. Dezember 2017 berücksichtigt, bevor der Gewinn ab dem 1. Januar 2018 besteuert wird?
Wie wirkt sich die Teilfreistellung für Aktienfonds (30 %) auf die Steuerlast aus?
Muss ich auf den gesamten Gewinn ab dem 1. Januar 2018 Steuern zahlen, obwohl mein tatsächlicher Gewinn geringer ist?
Gibt es ähnliche Fälle, in denen die steuerliche Behandlung als ungerecht empfunden wurde?
Ich möchte sicherstellen, dass ich die korrekten Steuern zahle und keine unnötigen Belastungen habe. Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall oder kann mir weiterhelfen, wie ich am besten vorgehe?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Beste Grüße, Sebastian
1 Antwort
Es müssen zwar Erträge ab 2018 versteuert werden, für die Gewinne aus solchen Fonds besteht jedoch auch auch Freibetrag von 100.000 EUR.
Die Teilfreistellung greift in Deinem Fall für Ausschüttungen während der Haltedauer, die Berechnung zu zahlender Vorabpauschalen, sowie die Berechnung des steuerrelevanten Gewinns beim Verkauf (abzüglich gezahlter Vorabpauschalen).
Das ist aufgrund der geringen Höhe des Gesamtbetrags ohnehin nicht relevant. Du solltest für die Veräußerung des Fonds keine Steuern zahlen müssen.
Kleiner Wermutstropfen: die Teilfreistellung und die Berücksichtigung der gezahlten Vorabpauschalen führen zur Berechnung eines geringeren steuerpflichtigen Betrags, der dann gegen den Freibetrag verrechnet wird. Das hilft Dir wenig, wenn nicht noch andere, wesentliche Fondspositionen aus Altbestand bestehen.
Wenn der Fonds daher eine gute Performance zeigt, kannst Du ihn auch noch eine Weile halten, denn die Gewinne bis 100.000 EUR wären ja steuerfrei. Es ist nur jedes Jahr die jeweils relevante Vorabpauschale noch zu zahlen.
Wenn der Fonds nicht besonders läuft (also die klassischen Union Investment und Deka Fonds), dann wäre ein Verkauf angebracht und die Nutzung des Erlöses oder die Wiederanlage in einen besseren Fonds.
Das Domizil hat sich bei diesem Fondsmerger nicht geändert, d.h. es sollte der steuerliche Charakter dabei erhalten geblieben sein. Genaueres sollte aber die Abrechnung des Tauschs in die neuen Anteile ausweisen bzw. der Status der neuen Fondsanteile im Depot.
Im schlimmsten Fall wäre 2010 eine Veräusserung fiktiv angenommen worden und damit der Altbestandsschutz verloren gegangen. Damit wäre der Fondsverkauf heute steuerpflichtig (Gewinn ab Merger, abzüglich Vorabpauschalen und Teilfreistellung).
Prüfe das nach. Die depotführende Stelle kann Dir Auskunft geben, ob die Anteile als Altbestand vor 2009 geführt werden bzw. in manchen Depots kann man das auch direkt online einsehen.
Danke, klingt ja gut. Ja die Perfomance war die letzten 17-18 Jahre Exzellent. (Einbruch war wohl 2 Jahre nach Kauf 😓)
da fällt mir ein, der Ursprünglich gekaufte Fonds, ein DWS Internetaktien Typ 0, wurde ab 2010 nicht mehr gehandelt, also eingestellt und wurde dann vom DWS TechnologieFonds welcher schon vorher bestand übernommen.
Ich hoffe das ändert nichts an der steuerlichen Behandlung, weil dies ja nach 2009 geschah.