Kapitalertragssteuer und Kirchensteuer bei unterjährigem Austritt?
Hallo,
ich bin im März aus der Kirche ausgetreten und habe nun auf einem Gemeinschaftskonto (Haushaltkonto, sind also nur kleine Beträge drauf) Zinsen bekommen, von denen Kapitalertragssteuer einbehalten wurde. (Ein Freistellungsauftrag liegt vor, allerdings greift der nicht bei Gemeinschaftskonten unverheirateter Paare)
Da Kapitalertragssteuer für meine Begriffe (korrigiert mich, falls doch) keine Kirchensteuer beinhaltet, stellt sich mir die Frage, ob ich die Kirchensteuer auf die Erträge noch anteilig zahlen muss. Die Erträge liegen weit unter den 801€. Also in meinen Augen würde es genügen, wenn ich die Anlage KAP ausfülle, dann bekomme ich die gezahlten Steuern zurück (da in Summe unter 801€) und Kirchensteuer spielt keine Rolle.
Komisch finde ich auch, dass auf dem Konto der Steuerabzug mit dem Text "Kapitalerstragssteuer" beschrieben wurde, von Soli steht da auch nichts.
Viele Grüße
3 Antworten
Dieselbe Frage, aber ein anderes Forum, aber dieselbe Antwort wird kommen.
Das ist einfachstes Steuerrecht, da kommen überall dieselben Antworten.
Einfaches Steuerrecht mag sein, aber ich habe da trotzdem keine Ahnung von :)
die Frage, ob ich die Kirchensteuer auf die Erträge noch anteilig zahlen muss.
Ein unterjähriger Kirchenaustritt wirkt sich m. W. erst im folgenden Kalenderjahr aus.
Du sprichst ständig von Dir - was ist mit der Gemeinschaft?
Touché, also es wurde Steuer einbehalten, die möchte ich mir wiederholen weil meine 801€ Freibetrag nicht ausgeschöpft sind. Kirchensteuer wurde auf die Zinsen nicht einbehalten. Spielt mein Kirchenaustritt in diesem Zusammenhang irgendeine Rolle? Und was ist mit dem Soli?
Geht um 15,41€. Normalerweise würde ich mir den Stress dafür nicht geben aber ich muss sowieso wegen anderer Gründe die Anlage KAP ausfüllen, also dann gleich vollständig. Wie kann denn die Gemeinschaft eine Steuererklärukg abgeben? Wir sind ja nicht verheiratet.
die Frage zum Soli ist davon unabhängig, ich möchte nur wissen, oder der Begriff Kapitalertragssteuer bereits Soli und oder Zinsen beinhaltet.
Das ist mir bewusst, aber das überfordert mich grad, ich durchblicke das nicht wirklich. Wir geben jeweils eine eigene Steuererklärung ab und nur für die Zinsen des Gemeinschaftskontos sollen wir eine dritte Erklärung abgeben? Das scheint mir für 15€ zu umständlich... hätte jeder die 7,xx€ in seiner Erklärung angeben können, wäre das was anderes
In Deiner Steuererklärung nebst Anlagen ist für die Aufteilung kein Platz, wohl aber für Erträge die aus einer Aufteilung aus einer sog. Beteiligung resultieren, nämlich z. B. in den Zeilen 31 u. 32 der Anlage KAP 2017.
Diese Aufteilung erfolgt in einer eigenständigen Steuererklärung, in der sog. gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung. Dabei müßt Ihr - wenn ich mich noch recht erinnere - in Eurem Fall drei Formulare ausfüllen: diese Erklärung, das Formular der beteiligten Personen und schließlich die Anlage KAP dieser Gemeinschaft. Bei € 15 kommt wirklich Freude auf;-((
Dabei müßt Ihr
Kleine Korrektur: "Dabei muss der Schriftführer der Gemeinschaft für alle Beteiligten ...." Der Schriftführer braucht dazu die Namen, Adressen und Steuernummern der Beteiligten.
Ach du meine Güte. Wenn man bedenkt, dass die 15€ die Zinsen und nicht die Steuer auf diesen ist, dann lassen wir das lieber... Das steht ja in keinem Verhältnis. Wenn man verheiratet wäre, kann man einen FSA für ein Gemeinschaftskonto stellen, richtig? Und dann könnte jeder die Beträge der Aufteilung angeben ohne diese gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung? Wenn ich also nun andere (persönliche) Zinserträge, die nur mir zustehen, in meiner persönlichen Steuererklärung angebe (die bisher nicht versteuert wurden) und die Zinsersträge vom Gemeinschaftskonto verschweige, dann ist das ok, weil die Erträge vom Gemeinschaftskonto bereits versteuert wurden, richitg? Natürlich bekomme ich dann die Steuer nicht erstattet.
Bei Verheirateten brauchst Du diese Feststellungserklärung nicht; es gibt ja nur die zwei verheirateten(!) Steuerpflichtigen.
Du musst - wie gefragt - diesen bereits versteuerten Anteil nicht extra deklarieren, es sei denn, Du willst eine Günstigerprüfung beantragen. Bei der gehören alle Kapitalerträge in die Anlage KAP!
Die andere Partei des Kontos war nie in der Kirche. Oder was möchtest du wissen?