Umzug ins Ausland im Juli, was passiert mit Kapitalertragsteuer die vorher schon bezahlt wurde?
ich bin im Juli letzen Jahres verzogen ins Ausland. Ab da wurde mein Freistellungsauftrag in Deutschland gelöscht. Vorher bezahlte ich bereits Kapitalertragsteuer auf meine Zinsen. Waren die tatsächlich fälllig weil ich zu dem Zeitpunkt noch in Deutschland wohnte oder müssten mir die nachträglich in Deutschland gutgeschrieben werden?
1 Antwort
Erstmal ist zu klären, ob nicht im letzten Jahr, wenn der Umzug erst im Juli erfolgte, noch eine unbeschränkte Steuerpflicht geherrscht hat.
Dann wäre sowieso eine "normale" Einkommensteuererklärung fällig mit Anrechnung der Zinsabschlagsteuer auf die Steuerschuld.
Im Fall, das für das letzte Jahr hier keine unbeschränkte Steuerpflicht mehr war, ist für die inländischen Einkünfte auf jeden Fall die beschränkte Steuerpflicht gegeben udn die Kapitalertragsteuer wird dann dort angerechnet, bzw. wenn sich keine Steuer ergeben sollte, erstattet.