Übergangsgewinn oder Ware abverkaufen?

Hallo zusammen,

ich stehe vor der Umwandlung meines Einzelunternehmen in eine noch zu gründende GmbH, da ich die Umsatzgrenze überschritten habe und somit bilanzierungspflichtig werde.

Als E-Commerce Händler habe ich die letzten 2 Jahre meine gesamten Gewinne reinvestiert und habe nun einen Lagerbestand von rund 500.000€.

Nun habe ich zwei Optionen:

  1. Ich versuche bis Ende des Jahres meinen Lagerbestand auf 0€ (bzw. 25.000€ für die Stammeinlage) abzuverkaufen, um keinen Übergangsgewinn zu haben. In diesem Fall verliere ich rund 100.000€ Gewinn, da ich im November und Dezember keine Ware mehr kaufen dürfte und habe eine ziemlich hohe Einkommenssteuer im EU, da die Umsätze dieses Jahr ziemlich hoch sein werden.
  2. Ich lasse alles wie es ist und habe einen Übergangsgewinn von 500.000€, der versteuert werden muss.

Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

  1. Im Fall 2. hätte ich dann keinen Gewinn im EU (da ich die Ware überführe und somit kein Umsatz zustande kommt), somit spare ich mir dort die Einkommenssteuer und verlagere diese in den Übergangsgewinn. Wann muss die Steuer auf den Übergangsgewinn gezahlt werden und auf welcher Ebene? Also wird diese mit in die GmbH übernommen und ich kann den aus den zukünftigen Mitteln der GmbH zahlen oder muss ich, damit ich die Einkommenssteuer von rund 200.000€ zahlen kann, Kapital aus der GmbH auszahlen und die Steuern quasi auf privater Ebene zahlen?
  2. Welche Option ist die bessere? In Fall 1 habe ich eine deutlich höhere Steuerlast jetzt, da der Gewinn in diesem Jahr dann noch ziemlich hoch ist und ich die volle Einkommenssteuer zahlen müsste. Zusätzlich verliere ich ziemlich viel zukünftigen Gewinn, da ich keine Ware in Q4 einkaufen könnte, da der Lagerbestand am Ende des Jahres bei 25.000€ sein soll. In Fall 2 hätte ich auf Ebene des Einzelunternehmens keine Steuern (weil mein Gewinn der letzten Jahre keinen Einnahmen gegenübersteht, da die Ware ja überführt wird) aber dafür den hohen Übergangsgewinn.

Ich bin etwas ratlos, wie ich mich entscheiden soll, da ich insbesondere nicht weiß, aus welchen Mitteln die Steuer auf den Übergangsgewinn zu leisten ist. Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben oder hat das Ganze schon mal durchgemacht.

Viele Grüße

Ben

GmbH, Steuern, Einzelunternehmen
Einzelunternehmen (Kleinunternehmer) in UG/GmbH: Kosten, Dauer, Haftung, Prozess?

Aktuell habe ich ein Einzelunternehmen und eine GbR, die beide die Kleinunternehmer-Regelung wahrnehmen. Erfreulicherweise werde ich dieses Jahr 22000€ Umsatz mit dem Einzelunternehmen übertreffen (Wegfall Kleinunternehmer-Regelung), sodass ich mir weitere Gedanken zu meiner Rechtestruktur mache.

Ich spiele schon länger mit dem Gedanken von der Rechtsform einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft zu wechseln. Die Gründe sind:

  • Haftung: Ich mache Beratung, stehe vor dem Launch einer App im Finanzbereich, verschiedene Webseiten
  • Professionalität: Ich arbeite mehr und mehr mit Unternehmen (statt mit Privatpersonen) zusammen. Ein Einzelunternehmen mit Kleinunternehmer-Regelung könnte mir Deals mit Unternehmen erschweren
  • Ausnutzung von steuerlicher Flexibilität: Ich kann mein Gehalt "künstlich" klein halten, um keinen hohen privaten Steuersatz zu zahlen. Gewinne kann ich erst einmal im Unternehmen behalten (natürlich auch steuerbar)

Ich mache aktuell noch alles selbst (wie z.B. Buchhaltung, Steuererklärungen), was ich auch Auslagern möchte. Dies geht natürlich genauso gut mit einer Personengesellschaft, wie einer Kapitalgesellschaft.

Hier meine Fragen:

  • Was sind jährlichen "Unterhaltungskosten" einer Kapitalgesellschaft? Aktuell habe ich quasi keine laufenden Unterhaltungskosten
  • Ab welchen Umsatz und Gewinn macht eine Kapitalgesellschaft Sinn?
  • UG vs. GmbH: Beides wäre für mich möglich. Kann ich das Stammkapital genau investieren wie ich als privater Anleger vorgehen würde (z.B. in einen Aktien ETF?) oder ist da maximal Tagesgeld drin? In diesem Fall wäre es kleverer das Geld privat zu investieren und nach und nach durch Einzahlungen vom Umsatz der UG auf eine GmbH zu kommen
  • Kann ich einer Kapitalgesellschaft mehrere "Sub Unternehmen" haben, die eine eigene Beteiligungsstruktur haben?
  • --> Beispiel: Die GmBH schluckt sowohl mein Einzelunternehmen, als auch meine GbR. Das Einzelunternehmen besitze ich zu 100% während die GbR nach der aktuellen Beteiligung strukturiert werden sollte.
  • Wer kann mir dabei helfen? Steuerberater oder Existenzgründung? Handelskammer?
  • deutsche Kapitalgesellschaft vs. ausländische Gesellschaft (LLC, estnische OÜ, etc.)

Es geht aktuell um zirka 50000€ Umsatz bei hoher Profitabilität (>80%). Wenn z.B. die App einschlägt, kann das schnell nach oben gehen und ich würde gerne vorbereitet sein.

Besten Dank 🙏😊

Unternehmensgründung, Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaft, Kleinunternehmerregelung
Privatleasing gewerblich nutzen?

Aktuell bin ich aufgrund der gestiegenen Spritpreise auf der Suche nach einem geeigneten Plugin-Hybriden, den ich gerne leasen würde, um Planungssicherheit für die nächste Zeit zu haben.

Im Nebengewerbe (Einzelunternehmer) bin ich seit 6 Jahren tätig als Veranstaltungstechniker. Corona-bedingt war das Einkommen die letzten 2 Jahre aber leider mehr als bescheiden und somit ist kein großartiger Umsatz nachzuweisen, weshalb gewerbliches Leasing erstmal rausfallen würde.

Für nächstes Jahr ist der Terminkalender erstmal wieder voll mit Jobs, aber das bringt mir für eine aktuelle Leasing Anfrage leider nichts.

Angestellt bin ich seit Oktober im öffentlichen Dienst mit einer relativ gut bezahlten und krisensicheren Stelle.

Das Leasing würde aber dennoch nur dann Sinn ergeben, wenn ich es über die 0.5% Regelung in den Betrieb nehmen könnte, um mir die MwSt. wieder holen zu können und die Fahrzeugausgaben gewinnmindernd nutzen zu können. Das Fahrzeug wird auch zu mindestens 40 % für das Gewerbe genutzt (bei normalem Betrieb), denn zu meinem Arbeitgeber kann ich 10 Minuten zufuss gehen.

Kann es sein, dass man das Fahrzeug, welches über einen Privatleasing vertrag geleast wird, alleine aufgrund der Formulierung "Privatleasing" vom Finanzamt nicht fürs Gewerbe für die 0.5% Regelung genehmigt bekommt und somit die Leasingraten nicht steuerlich absetzen kann?

Oder ist so etwas generell schon möglich, diesen Wagen dann auch ins Gewerbe mit aufzunehmen und über die 0.5% Regelung übers Gehalt mit zu versteuern?

Das ist sicherlich eine komische Situation, da die Konditionen für gewerbliches Leasing eigentlich immer besser sind, aber durch Corona hat sich so eine seltsame Konstellation ergeben, dass aktuell leider nichts anderes möglich ist..

Steuern, Einzelunternehmen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Einzelunternehmen