Anlagevermögen an mich selbst verkaufen?
Hi.
Ich habe ein Einzelunternehmen und über die Jahre viel Kram in meinem Anlagevermögen angesammelt. Ich wollte das jetzt eigentlich verkaufen, aber dann ist mir aufgefallen, dass ich - wenn ich das über das Einzelunternehmen verkaufe - ja Gewährleistung anbieten muss. Das kann und will ich nicht.
Jetzt kam mir die Idee, die Sachen an mich selbst zu verkaufen, damit ich sie dann privat veräußern kann. Gegenüber mir würde ich mir ja keine Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Um einen realistischen Marktwert festzustellen, würde ich in die Akten einfach ein paar eBay Verkaufsanzeigen hinterlegen und mir die Ware zum Durchschnittspreis verkaufen.
Jetzt die Quizfrage: darf ich sowas?
Danke schonmal
2 Antworten
Als Einzelunternehmer kannst Du nicht an Dich verkaufen (§ 181 BGB Selbstkontrahierungsverbot).
Du kannst es aus Deinem Betrieb entnehmen.
Steuerlich ist das allerdings das gleiche wie ein Verkauf, sprich, es wird auch Umsatzsteuer fällig und der Betrag, zu dem entnommen wird, muss dem marktüblichen Preis entsprechen.
Ich gehe nicht davon aus, dass ich einen Gutachter für ein 5 Jahre altes Mobiltelefon
Natürlich nciht. mit 30,- Euro ansetzen, fertig.
Es ist generell sehr schwierig, wenn man selbständig ist, einen Privatverkauf durchzuführen!
Vermutlich würde man dir als Kauffrau/Kaufmann unterstellen, dass Du die Gewährleistungsrechte umgehen wolltest, was letztendlich ja auch stimmt!
Ich behaupte mal, wenn es jemand darauf anlegt, dass Du in einem Prozeß unterliegen wirst
Danke, wichtiger Hinweis auf 181 BGB). Das Ergebnis ist ja ähnlich, die Frage ist, wie weise ich einen marktüblichen Preis nach. Das sollte mit Beispielauktionen auf eBay realisierbar sein. Ich gehe nicht davon aus, dass ich einen Gutachter für ein 5 Jahre altes Mobiltelefon holen muss