Kann ich zeitgleich ein Einzelunternehmen und eine GbR als Kleingewerbe als Fotograf führen?
Hallo ihr Lieben,
kurz zu meinem Anliegen:
Ich bin Fotografin und habe ein Einzelunternehmen als Kleingewerbe.
Meine Fotobereiche sind Familien, Paare, Kinder, Neugeborene und auch Kindergärten.
Da momentan viele Anfragen von Kindergärten kommen, würde ich mit meinem Einzelunternehmen die 17500 € an Umsatz überschreiten.
Da ich gern ein Kleingewerbe ohne Ust bleiben möchte, ist daher meine Frage, ob ich eine GbR als Kleingewerbe mit meinem Mann gründen kann, worüber nur die Kindergärten laufen, damit ich mit dem EU und der GbR Kleinunternehmer bleiben kann.
Ist das möglich? Da ja beides mit Fotografie zu tun hat?
Oder sollte ich besser bei dem Einzelunternehmen bleiben und MwSt. abführen.
Worauf muss ich achten, falls es möglich ist.
Vielen Dank für eure Antworten.
2 Antworten
Du Kannst einen Gewerbebetrieb haben und Kleinunternehmer sein, und gleichzeitig an einer GbR beteiligt sein, die selbst auch Kleinunternehmerin ist.
Wenn aber der Partner in der GbR überhaupt nichts macht (Dein Mann muss keine Fotos machen, aber z. B. die Buchhaltung, die Werbung, MArketing usw.) dann wäre es auch meiner Sicht ein Fall der § 42 AO (Umgehungstatbestand).
dann wäre es auch meiner Sicht ein Fall der § 42 AO (Umgehungstatbestand).
Wenn da überhaupt je einer hinguckt.
Kann ich zeitgleich ein Einzelunternehmen und eine GbR
Nein, denn für eine GbR braucht man mindestens 2 Personen.
Das Lesen des Titels hat Dich wohl schon so ermüdet, dass Du nicht weiterlesen konntest.