Kann ich zeitgleich ein Einzelunternehmen und eine GbR als Kleingewerbe als Fotograf führen?

2 Antworten

Du Kannst einen Gewerbebetrieb haben und Kleinunternehmer sein, und gleichzeitig an einer GbR beteiligt sein, die selbst auch Kleinunternehmerin ist.

Wenn aber der Partner in der GbR überhaupt nichts macht (Dein Mann muss keine Fotos machen, aber z. B. die Buchhaltung, die Werbung, MArketing usw.) dann wäre es auch meiner Sicht ein Fall der § 42 AO (Umgehungstatbestand).


EnnoWarMal  23.02.2018, 14:29
dann wäre es auch meiner Sicht ein Fall der § 42 AO (Umgehungstatbestand).

Wenn da überhaupt je einer hinguckt.

Kann ich zeitgleich ein Einzelunternehmen und eine GbR

Nein, denn für eine GbR braucht man mindestens 2 Personen.


NasiGoreng  23.02.2018, 18:42

Das Lesen des Titels hat Dich wohl schon so ermüdet, dass Du nicht weiterlesen konntest.