Nachdem mir hier schon so super geholfen wurde eine weitere Frage.
Ich war immer der Annahme das der Jahresüberschuss plus Gewinnvortrag = Bilanzgewinn und zu 100% zur Ausschüttung z.b. An den Gesellschafter zur Verfügung steht.
Bei einer Firma mit entsprechenden viel Geld auf dem Konto geht es ja auch.
Aber ein fiktives Beispiel (es findet nur ein Buchungsvorgang im Jahr statt für das Beis)
Am 30.12. Wird eine Maschine für 1 Mio Euro gekauft und Cash bezahlt.
Von der Bank geht 1 Mio weg und das Anlagevermögen erhöht sich um 1 Mio.
Das Eigenkapital auf der Passivseite bleibt auch bei 1 Mio.
Somit ist der Jahresüberschuss bei 0 (kein Umsatz getätigt) aber der Bilanzgewinn weiter bei 1 Mio (ABschreibung für den 1 Tag wurde für das Beispiel nicht getätigt).
Aber die 1 Mio steht ja nicht zur freien Verfügung und kann nicht ausgeschüttet werden, weil es ja im Anlagevermögen ist.
Richtig soweit oder?
Dann weitere Frage:
Im GmbH Gesetz steht das
§ 29 GmbHG sagt das folgende:
1) Die Gesellschafter haben Anspruch auf den Jahresüberschuß zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags
Aber das ist ja nur möglich wenn das Kapitel auf der Bank liegt und nicht fest im Anlagevermögen, oder mache ich einen Fehler?