Rechnung an sich selbst ausstellen?
Ich bin in der Gründungsphase als Einzelunternehmer. Werde Dienstleistungen im Bereich Gartenpflege anbieten. Ich kaufe jetzt schon Maschinen als Privatperson, da ich mein Gewerbe erst in ein paar Wochen anmelden kann. Für diese Einkäufe lasse ich mir Rechnungen ausstellen.
Wie kann ich diese Rechnungen nachher bei der Steuererklärung als Kleinunternehmer als Betriebsausgaben geltend machen? Muss ich mir die Maschinen erst wieder selbst verkaufen? Quasi ich als Privatperson Rechnung an Ich als Einzelunternehmer?
Bitte lediglich Antworten hinsichtlich der steuerlichen und nicht unternehmerischen Relevanz.
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Gründung und Gründung ist nicht das Gleiche.
Steuerlich hast Du das Unternehmen gegründet, als Du den Entschluss gefasst hast, Gartenpflege anzubieten.
Seit diesem Zeitpunkt sind alle Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind, Betriebsausgaben.
Die Gewerbeanmeldung ist nicht anderes als die Mitteilung an das Gewerbeamt, dass Du eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen hast und damit nun nach außen auftrittst.
Also ganz entspannt, Deine Rechnungen von den Lieferanten gelten.
Es wäre nur anders, wenn Du eine UG gründen würdest. Dann müssten die Rechnungen auf die lauten.
;-). Nein, ich meinte, das ein Unternehmen schon besteht, bevor die Gewerbeanmeldung nötig ist.
Warum willst du dein Gewerbe denn in ein paar Wochen anmelden.
Warum fängst du, wohl ohne einen eizigen Auftrag Geld ausgeben. Leihe die Maschinen wenn du Sie brauchst und kaufe erst wenn sich das tatsächlich lohnt.
Das ergibt wenig Sinn.
Vorgründungskosten kannst du auch absetzen ! Sobald du aber anfängst musst du ein Gewerbe anmelden. Das ist kein Wunschtermin
Guter Rat: Gründungskurse IHK und Volkhochschule - spart viel Geld einige Fehler nicht zu machen
Vorab vielen Dank für Ihre Antwort.
Die Terminierung der Gewerbeanmeldung ergibt sich aus den noch zu klärenden Fragen.
Aufträge sind da und werden auch schon bearbeitet.
Durch Mieten der Geräte habe ich einen größeren Nichtwertschöpferichen Zeitaufwand (Logistik), hinzu kommt, dass ich keine Abschreibungen kalkulieren kann, was mein Unternehmenswachstum einbremst. Außerdem ist man unflexibler.
Ich kaufe ausschließlich Maschinen, die nur noch einen geringen Wertverlust erleiden, welche demnach auch günstiger sind.
Danke für den Tipp. Allerdings halte ich mich mit meinem Ausbildungsstand für ausreichend qualifiziert.
Aufträge sind da und werden auch schon bearbeitet.
Dann musst du ZWINGEND dein Gewerbe anmelden
Allerdings halte ich mich mit meinem Ausbildungsstand für ausreichend qualifiziert
Siehe Absatz 1 :-)
und
Gewerbeordnung § 14 Anzeigepflicht; Verordnungsermächtigung(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn
Damit erledigen sich die weiteren Fragen.
gut gemeinter Tipp:
Geh zu einem Steuerberater!
Da hast du wohl an Grün-Dung gedacht?