Guten Tag!

Ich spiele schon länger mit dem Gedanken nebenberuflich ein Gewerbe anzumelden. Ich befinde mich zur Zeit in einem dualen Studium und schreibe in meiner Freizeit gerne an eigenen Projekten (hauptsächlich Webanwendungen). Was ich mich nun aber Frage, ist: Kann ein Einzelunternehmer mehrere Websites führen? Also, sei mein Name "Max Mustermann" und ich hätte Services geschrieben wie "webapp1.de" und "webapp2.de". Könnte ich diese dann mit eigenem Logo anbieten, solange ich die Impressumspflicht nach §5 TMG erfülle? Beziehungsweise, was müsste ich ins Impressum eintragen? Wäre ein Absatz wie:

webapp1.de

Eine Website von

Max Mustermann

Musterstraße 1

12345 Musterort

rechtlich in Ordnung?

Im Voraus schon vielen Dank für Ihre Antworten!

Freundliche Grüße aus dem Norden.