Einzelunternehmen: Müssen alle Vornamen als Name eingetragen werden?
Ich habe heute ein Einzelunternehmen angemeldet. Als Name hat die Bearbeiterin meinen vollen Namen inkl. zweitem Vornamen eingetragen, im Format "Nachname, Vorname 2. Vorname". Meine Frage, ob der 2. Vorname weggelassen werden könnte, wurde verneint. Nun lese ich im Internet, dass §15b GewO dies sehr wohl ermöglicht hätte (mindestens ein Vorname ausgeschrieben steht dort), nun ist der Paragraph aber gestrichen. Wie sieht hier die aktuelle Rechtslage aus? Ich würde den 2. Vornamen gerne weglassen ...
Wenn ich es so lasse, also den Namen nicht ändere: Darf ich öffentlich (also im Impressum, auf Rechnungen etc.) den 2. Vornamen weglassen? Im Prinzip gehört er ja zum Namen des Unternehmens ...
Danke im Voraus.
1 Antwort
ich habe dazu folgendes im Netz gefunden:
" Der § 15 GewO ist gelöscht. Nach Überzeugung des Gesetzgebers ist es jedoch eine Selbstverständlichkeit, im Schriftverkehr den Namen anzugeben. Daher sollten folgende Angaben auf Geschäftsbriefen gemacht werden:
so wie auch du schon recherchiert hast, demnach dürfte ein Vorname völlig ausreichend sein !