Einzelunternehmen (Kleinunternehmer) in UG/GmbH: Kosten, Dauer, Haftung, Prozess?
Aktuell habe ich ein Einzelunternehmen und eine GbR, die beide die Kleinunternehmer-Regelung wahrnehmen. Erfreulicherweise werde ich dieses Jahr 22000€ Umsatz mit dem Einzelunternehmen übertreffen (Wegfall Kleinunternehmer-Regelung), sodass ich mir weitere Gedanken zu meiner Rechtestruktur mache.
Ich spiele schon länger mit dem Gedanken von der Rechtsform einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft zu wechseln. Die Gründe sind:
- Haftung: Ich mache Beratung, stehe vor dem Launch einer App im Finanzbereich, verschiedene Webseiten
- Professionalität: Ich arbeite mehr und mehr mit Unternehmen (statt mit Privatpersonen) zusammen. Ein Einzelunternehmen mit Kleinunternehmer-Regelung könnte mir Deals mit Unternehmen erschweren
- Ausnutzung von steuerlicher Flexibilität: Ich kann mein Gehalt "künstlich" klein halten, um keinen hohen privaten Steuersatz zu zahlen. Gewinne kann ich erst einmal im Unternehmen behalten (natürlich auch steuerbar)
Ich mache aktuell noch alles selbst (wie z.B. Buchhaltung, Steuererklärungen), was ich auch Auslagern möchte. Dies geht natürlich genauso gut mit einer Personengesellschaft, wie einer Kapitalgesellschaft.
Hier meine Fragen:
- Was sind jährlichen "Unterhaltungskosten" einer Kapitalgesellschaft? Aktuell habe ich quasi keine laufenden Unterhaltungskosten
- Ab welchen Umsatz und Gewinn macht eine Kapitalgesellschaft Sinn?
- UG vs. GmbH: Beides wäre für mich möglich. Kann ich das Stammkapital genau investieren wie ich als privater Anleger vorgehen würde (z.B. in einen Aktien ETF?) oder ist da maximal Tagesgeld drin? In diesem Fall wäre es kleverer das Geld privat zu investieren und nach und nach durch Einzahlungen vom Umsatz der UG auf eine GmbH zu kommen
- Kann ich einer Kapitalgesellschaft mehrere "Sub Unternehmen" haben, die eine eigene Beteiligungsstruktur haben?
- --> Beispiel: Die GmBH schluckt sowohl mein Einzelunternehmen, als auch meine GbR. Das Einzelunternehmen besitze ich zu 100% während die GbR nach der aktuellen Beteiligung strukturiert werden sollte.
- Wer kann mir dabei helfen? Steuerberater oder Existenzgründung? Handelskammer?
- deutsche Kapitalgesellschaft vs. ausländische Gesellschaft (LLC, estnische OÜ, etc.)
Es geht aktuell um zirka 50000€ Umsatz bei hoher Profitabilität (>80%). Wenn z.B. die App einschlägt, kann das schnell nach oben gehen und ich würde gerne vorbereitet sein.
Besten Dank 🙏😊
1 Antwort
Hallo Jubeln,
Wenn Du Dein Unternehmen wachsen lassen willst, also Gewinne reinvestieren, dann bist Du bei einer Kapitalgesellschaft am besten aufgehoben. Auch mit der App empfehle ich den Schritt zu gehen. Es ist damit auch leichter, Kapital einzusammeln. Investoren investieren gerne in Startups mit skalierbaren Produkten. 😊
Die GmbH ist nicht viel teurer, nur die Buchhaltung: Hier brauchst Du doppelte Buchhaltung und musst Bilanzen veröffentlichen. Über Steuerberater kostet das bei kleinen GmbHs pro Jahr ca. 2500 EUR.
Die Gründung selbst kostet ca. 1000 EUR, Du gehst zum Notar, der erstellt Deinen Gesellschaftsvertrag und meldet die GmbH beim Handelsregister an.
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Wenn Du 12.500 oder 25.000 EUR übrig hast, empfehle ich direkt die GmbH zu gründen, Du brauchst nur 50% einzahlen, die restlichen 50% darfst Du später einzahlen, per Gesellschaftsbeschluss.
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Wenn die GmbH nicht operativ tätig ist, sondern REIN als Holding fungieren soll, empfiehlt sich eine Holding UG. Die musst Du zuerst dann gründen und erst danach ggf. eine operative GmbH.
Der Vorteil mit Holding: Du kannst Gewinne von GmbH / GbR in die UG fließen lassen, was Dich nur 5% Steuern kostet und mit dem Geld in andere Unternehmen investieren.
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Mach Dich erstmal selbst Schlau, bezüglich Rechten und Pflichten von Geschäftsführern und Gesellschaftern / Gesellschaftsrecht / Gesellschafterversammlungen, etc.
- Dann gibts bei der IHK kostenlose Gründerseminare
- Du könntest einen Businessplanwettbewerb mitmachen, einfach nur als Training
- Der Steuerberater kann Deine Buchhaltung optimieren und Steuern sparen
- Der Notar ist verantwortlich für alle Änderungen am Gesellschaftsvertrag der GmbH