Meine Mutter hat mir und meiner Schwester zu Lebzeiten das Elternhaus überschrieben. Meine Mutter hat lebenslanges Wohnrecht und bewohnt eine Wohnung, die zweite Wohnung bewohnt meine Schwester unentgeltlich, die dritte Wohnung ist vermietet. Jetzt kommt es zwischen meiner Schwester und mir zu Streitigkeiten. Sie kümmert sich nicht mehr, wie bisher, um meine Mutter und die Außenanlagen, wie Rasen mähen, sowie sonstige organisatorische Tätigkeiten, da sie ja im Haus wohnt und ich nicht im selben Ort. Ich bin immer davon ausgegangen, dass dies durch die mietfreie Wohnung auch so gerechtfertigt ist. Was kann ich nun tun? Kann ich meiner Schwester auferlegen, dass Sie Miete an mich zu zahlen hat, zumindest für meine 50%. Kann ich meine 50 % des Hauses verkaufen? Hat meine Schwester u. U. ihren Anteil an dem Haus bereits "abgewohnt". Sie wohnt bereits seit mehr als 30 Jahre mietfrei in diesem Haus? Kann ich meine Schwester u. U. irgendwie zwingen, diese Tätigkeiten wieder zu übernehmen, da sie ja mietfrei wohnt?
Verwandte Themen
Eigentümergemeinschaft bei überschriebenem Elternhaus?
Erbengemeinschaft,
erbrecht,
Immobilien,
WOHNRECHT,
Eigentümergemeinschaft