Haus verschenken - Wohnrecht auf Lebzeiten - Renovierungskosten steuerlich geltend machen

3 Antworten

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Für diese Fragen ist hier der LittleArrow der Spezialist, da greife ich ungern vor.

Aber wenn er die Frage sieht, hast du eine gute Antwort.


wattweissich 
Beitragsersteller
 19.06.2013, 23:05

der kleine Pfleil, i.e. LittleArrow, fehlt noch. Ich warte gespannt.

EnnoBecker  20.06.2013, 08:49
@wattweissich

Na gut. Hat er wohl nicht gesehen.

Es steht eine Renovierung an,

Also grundsätzlich ein Fall für die haushaltsnahen Dienstleistungen, § 35a EStG.

die die Kinder übernehmen würden.

Das wäre falsch. Denn abgesetzt werden können ja nur die Aufwendungen, die man selbst für die selbstgenutzte Wohnung trägt. Übernehmen die Kinder die Kosten, so haben die Eltern keine Aufwendungen und damit keine Steuerermäßigung. Und die Kinder haben die Aufwendungen nicht für die selbstgenutzte Wohnung und damit auch keine Steuerermäßigung.

Richtig wäre also, wenn die Eltern die Aufwendungen übernehmen.

Das Problem ist die Unentgeltlichkeit der Nutzung des Hauses durch die Eltern. Wenn es keine bei den Kindern zu versteuernden Einnahmen gibt, kann es logischerweise auch keine gegen die Einnahmen gegenzurechnenden Ausgaben geben. Das ließe sich ganz einfach ändern dadurch, dass man das Haus ohne Wohnrecht überträgt und mit den Eltern einen Mietvertrag schließt.

Allerdings gibt es auch da diverse Dinge zu beachten. Z.B. ist volle Anerkennung der Ausgaben nur dann gewährleistet, wenn die Miete mindestens 66% der ortsüblichen Miete beträgt. Und wer da zu Tricksereien greift, z.B. den Mietvertrag nicht tatsächlich durchführt oder nur so lange durchführt bis die Renovierungskosten steuerlich geltend gemacht wurden riskiert, dass die Einkunftserzielungsabsicht nachträglich aberkannt wird. Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung gäbe es dann oberdrein.


EnnoBecker  19.06.2013, 13:43

Ihr habt bisher noch etwas übersehen, aber ich will dem Kollegen LA nicht vorgreifen.

wenn es keine Einnahmen gibt, dann gibt es auch keine steuerliche Anerkennung der Aufwendungen für die Renovierung.

Es gilt also ein Modell zu finden, Erträge zu generieren, z.B. (Teil)Vermietung.