Älteres Haus gekauft , was wen Reklamationen sind -
Hallo zusammen ,
ein Bekannter von mir hat ein gebrauchtes Haus von 74 gekauft. Hat es angeschaut und ist total begeistert. Vertrag ist auch schon unterschrieben.
Wie schaut es jetzt mit irgendwelchen Mängeln au die in Zukunft auftreten oder die er bei der Besichtigung einfach übersehen hat ?
Kann er da den alten Eigentümer verantworlich machen und zu Kassen bitten ?
z.B. was Formaldehyd angeht , das war ja früher öfters mal in den Holzplatten. Wenn sich jetzt rausstellen sollte bei einem Test das der Formaldehydgehalt zu hoch ist.
Kann man dann noch was gegen den alten Eigentümer machen , oder gilt da "Gekauft wie gesehen " ?
3 Antworten
Kann er da den alten Eigentümer verantworlich machen und zu Kassen bitten ?
Du stellst Fragen! Hast Du Dir schon mal den notariellen Kaufvertrag über ein Haus angeschaut? Ich nehme es nicht an, ansonsten wäre Dir bekannt, dass Sachmängelhaftung da immer ausgeschlossen wird.
Was bliebe, wäre die Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln und schon kommen wir zu interessanten Detailfragen: Wenn das von Dir genannte Formaldeyd "früher öfter in Holzplatten (Du meinst Preßholz, denn der Baum selber tuts nicht rein) verwendet wurde (besser würde man sagen: Immer), was muß dann ein Käufer drauf aufmerksam gemacht werden?
Wer als Käufer anderer Auffassung ist, muß sich eben einen Anwalt nehmen und einen Prozeß führen. Wenn ihn der Weg dann vom LG übers OLG zum BGH führt, können locker 10 Jahre vorbei und ein fünfstelliger Betrag für Gerichts- und Anwaltskosten verjuxt sein, mit unsicherem Endausgang. Wen das stört, der soll in seiner Mietwohnung bleiben oder allenfalls einen Campingwagen kaufen, da wären sie Streitwerte niedriger.
Hallo,
wir kennen den abgeschlossenen Notarvertrag nicht. Üblicherweise wird die Haftung für verborgene wie für nicht verborgene Mängel ausgeschlossen.
Aber: der Verkäufer haftet trotzdem für Mängel, die ihm bekannt waren und die er verschwiegen hat. Das muss man ihm aber beweisen und es muss natürlich ein anerkannter Mangel sein.
Formaldehyd oder Asbest, also seinerzeit übliche Baumaterialien, deren Schädlichkeit sich später herausstellte, wird man schwerlich reklamieren können.
Gekauft wie gesehen ist sicher ein wichtiger Grundsatz, denn Notarverträge enthalten explizit Klauseln, die die Haftung auf den Neubesitzer abwälzen. Nur in extremen Fällen bzw. vorsätzlichem Verschweigen wesentlicher Mängel kann ein Vorbesitzer in Haftung genommen werden. "Bei der Besichtigung übersehen" gilt nicht, denn er hätte ja genauer besichtigen und begutachten können.
Dein Bekannter soll mit einem Sanierungsunternehmer das Haus begehen und auf erforderliche Arbeiten prüfen lassen. Idealerweise wäre dieser bereits vor dem Kauf präsent gewesen. Gibt es Verdachtsmomente gegen Formaldehyd, Asbest oder Schädlinge, so wäre ein entsprechendes Gutachten einzuholen. das geht jedoch alles zunächst mal zu Lasten des Neubesitzers.