Keine freiberufliche / selbstständige Tätigkeit angemeldet, wie verhalte ich mich korrekt?

Hallo Zusammen, danke vorab!

Ich hatte 2018-2020 als engagierter Musiker von Coverbands Einkommen, aber ich hatte mich nicht als Freiberufler oder Selbständiger beim Finanzamt angemeldet, weil ich naiverweise nicht wusste, dass ich das muss. Ich habe euch mal alle Einkünfte kurzer Hand aufgeführt, für maximale Transparenz.

Da ich Student war, hatte ich keinen Druck die Steuererklärung abzugeben. Nun will / muss ich die Jahre erklären und weiß nicht, wie ich vorgehen soll.

Da ich in versch. Threads unterschiedliches gelesen habe, hätte ich gern eure Meinung zu folgenden Fragen:

1)     Soll ich meine freiberufler / selbständige Einkünfte direkt in der EÜR und Anlage S erklären, ohne zusätzliche Hinweise an das Finanzamt?

2)     Da ich weder mit der Band (GbR) noch mit den freiberuflichen Tätigkeiten über den Freibetrag (2400€), bin ich dafür ohnehin nicht steuerbefreit?

3)     Wenn eure Devise ist „den richtigen Weg zu gehen“, wie ich schon häufiger in anderen Beiträgen gelesen habe, - was ist damit gemeint? Rechtsberatung, Geständnis beim Finanzamt?

Das Finanzamt erkennt Cover-Musiker wohl nicht immer als Freiberufler an, deswegen habe ich auch immer „Ständerständiger“ dazugeschrieben.

Ich bin sehr dankbar für jeden konstruktiven Hinweis, danke für die große Hilfe!

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Finanzamt, Freiberufler, selbstständig, Steuererklärung, Steuern
Was beachten wenn man mit Musikproduktion Geld verdient, obwohl es Hobby ist?

Hey,

ich mache seit ein paar Jahren als mein Hobby Musik und habe da ehrlich gesagt auf gar nichts geachtet. Für mich war es immer nur ein Hobby. Dann habe ich vor ein paar Jahren vllt 1-2 mal im Jahr eine Auszahlung von 100-200 Euro bekommen. Insgesamt kam ich noch nie höher als vllt 1300 Euro im Jahr. Habe da auch keine Buchführung gemacht oder sonstiges. Gleichzeitig bin ich aber Ingenieur-Student.

Was muss ich tun, wenn ich nach meinem Studium eine Vollzeitstelle als Ingenieur angehen will, jedoch eben diese kleinen geringen Nebenverdienste in der Musik mache, obwohl es einfach nur ein Hobby ist? Dieses Jahr rechne ich vllt mit 2000 Euro. Ich beziehe aber auch Bafög & habe die ersten 3 Monate als Hiwi gearbeitet für 250 Euro. Mir wurde immer gesagt, dass mein Nebenverdienst zu gering sei, weshalb ich mich wohl nirgendwo anmelden müsste, weil ich eh keine Steuern zahlen muss auf so wenig Geld. Ich habe jetzt so viel recherchiert im Internet und einfach wirklich NICHTS finden können, was auf meine Situation zutrifft... Wie ist das außerdem mit der Krankenversicherung?

Achja und ist es schlimm, dass ich mein Hobby nirgendwo angemeldet habe als freiberufliche Tätigkeit? Ich habe es nie betrieben, um Gewinne einzufordern, mache aber sogesehen auch keine Verluste. Deshalb hab ich keine Ahnung ob das unter Liebhaberei fällt oder nicht. Was wäre wenn ich es jetzt anmelden möchte? Was gebe ich als Datum an beim Start der freiberuflichen Tätigkeit? Da ich im November ein Release bei einem größeren Label hatte brauche ich dringend eine Steuernummer, damit ich eine Rechnung stellen kann, um das Geld zu bekommen. Die machen mir da auch etwas Druck dahinter. Jeder Verdienst davor kam aus dem Ausland, wobei ich hier keine Rechnungen stellen musste, sondern es wurde mir einfach überwiesen.

Ich wäre euch unfassbar dankbar, wenn mir jemand eine "Anleitung" geben könnte, was ich tun soll und wie ich das tun soll. Gleichzeitig wäre ich um Begründungen sehr erfreut! Vielen Dank<3

Student, BAföG, Finanzamt, Freiberufler, Steuern
Ich bin freiberuflich und angestellt: was ist aktuell mein Haupt- und was mein Nebenarbeitsverhältnis?

Hallo!

Ich bin sowohl freiberuflich tätig als Kunstpädagogin als auch angestellt im kulturellen Bereich/ bei der Stadt.

Ich habe nun ein Schreiben meines Arbeitgebers erhalten, worin es um die "Erklärung zur Lohnsteuerfestetzung und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung" geht. Darin muss ich angeben, ob mein Arbeitsverhältnis mein Hauptarbeitsverhältnis (Steuerklasse 1,2,3,4, oder 5) ist oder mein Nebenarbeitsverhältnis (Steuerklasse 6).

Ich kreuzte ersteres an und schickte es ab, denn ich habe Steuerklasse 1 und erinnerte mich daran, dass ich es vor Jahren schon einmal so ausgefüllt hatte und dass es richtig war. Doch nun habe ich nachgelesen und recherchiert und mein Arbeitsvertrag wurde ab Februar 2019 geändert, und meine Stundenzahl damals von 12 Wochenstunden auf 7,8 reduziert. Mein freiberufliches Arbeitspensum ist ungefähr gleichgeblieben, es liegt bei ca. 12 Wochenstunden (variierend!).

Die Steuererklärung für 2019 habe ich bereits eingereicht, aber noch keine Antwort erhalten. Ich habe nochmals nachgesehen: im Jahr 2019 habe ich brutto ca. 300 € mehr durch die nichtselbstständige Arbeit verdient als durch die selbstständige - doch wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 € abgezogen ist, sind die Einkünfte durch meine selbstständige Arbeit etwas höher.

Stimmt es dann noch, dass die nichtsselbstständige Arbeit mein Hauptarbeitsverhältnis ist/ war und ich in Steuerklasse 1 bin?

2020 habe ich bereits bis jetzt mehr durch die Selbstständigkeit verdient als durch die Anstellung - also ist die nichtselbstständige Tätigkeit nun mein Nebenarbeitsverhältnis? Und ich komme in Steuerklasse 6? Habe ich dann mehr Abzüge? Kann mir vom Arbeitgeber und Finanzamt vorgeworfen werden, dass ich dies übersehen habe? Oder kann ich es einfach rückwirkend ändern? Ich muss es ja auch der Künstlersozialkasse melden, in der ich bin.

Für Hilfe bin ich sehr dankbar!

Freiberufler, Steuern

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