Ich arbeite als Einzelunternehmer (Freelancer) für eine englische Firma. Aus anfangs drei Monaten sind sechs geworden. Eine Verlängerung und damit die Frage nach dem Steuerwohnsitz steht an. Frau, Kind, Familie, Hauptwohnung sind nach wie vor in DE. In England wohne ich einem möblierten Zimmer. Ich reise jedes Wochenende zurück nach DE. Mit dem Folgeprojekt würde ich über die 189 Tage / 6 Monate pro Steuerjahr in UK gehen und "Resident" werden. Kann ich DE als Steuerwohnsitz behalten? Wie kann ich eine Doppelbesteuerung vermeiden?