Freiberufler – die besten Beiträge

Darf ich eigene Bilder, ohne Anmeldung, verkaufen?

Hallo an alle,

ich bin aktuell sehr viel am "malen" (Leinwandgestaltung, Objektcollagen). Ich mach das als Hobby und aus therapeutischen Gründen. Allerdings ist irgendwann jede Wand mal voll und jeder Freund/Bekannte/Verwandte mehrfach beschenkt.

  • Nun frage ich mich, kann ich Bilder die "zuviel" sind - einfach so verkaufen?

Ich hab mich in das Thema "freie Nebentätigkeit" eingelesen (ich habe eine Festanstellung, bin aktuell aber im Krankenstand), aber ich finde mich darin nicht wieder.

  • Ich möchte mit meinen Bildern kein Gewinn machen - ich möchte lediglich aus dem "Erlös" neue Bilder erstellen können.
  • Ebenfalls erstelle ich die Bilder nicht um sie zu verkaufen oder nehme Aufträge an.
  • Ich habe auch keine feste Anzahl wieviel Bilder ich im Monat verkaufen will - wahrscheinlich gibt es Monate in denen ich nichts verkaufen möchte/will und in Anderen sind es dann vielleicht 10 Bilder auf einmal.
  • Meine Bilder haben auch keinen großen finanziellen Wert, je nach Material/größe der Leinwand würde sich die Verkaufssumme zwischen 5 und 40€ belaufen (und letzteres eher selten).

Nun hab ich soviele Beiträge im Internet gelesen, das ich am Ende nicht weiß was nun Fakt ist.

  1. Muss ich mein "Vorhaben" (Bilder verkaufen) beim Finanzamt anmelden?
  2. Ist dies bereits eine freie Nebentätigkeit?
  3. Wäre der Verkauf von meinen Bildern ein anmeldepflichtiges Gewerbe?
  4. Ist meine Rechtschutz eine gute Adresse um mir rechtlich 100% Gewissheit zu verschaffen oder wohin sollte ich mich wenden?

Ich bedanke mich Vorab ganz herzlich für eure Antworten. Mit freundlichen Grüßen

Finanzamt, Freiberufler, Gewerbe, Kleingewerbe, steuerfrei, Steuern, Verkauf, freiberufliche Tätigkeit, Nebentätigkeit

Künstler und Liebhaberei

Ich hätte mal eine Frage in Bezug auf Liebhaberei, ich versuche mich sehr kurz zu fassen. Ich bin nebenberuflicher Musiker und mache seit 15 Jahren Independentmusik, bislang ohne Einnahmen aber von ersten Tag an belegbare Ausgaben (insbesondere Equitment).

Derzeit überlege ich meine Musik in Portale wie den iTunes-Store zum Kauf anzubieten. Ich gehe nicht davon aus, dass je ein Totalgewinn erzielt wird. Hierbei wären die bisweilen Aufwendungen der 15 Jahren einfach zu hoch, dass diese je wieder eingespielt werden, aber wirklich ausgeschlossen wäre das nicht. Man weiß ja nie.

Da ich die früheren Ausgaben ohnehin nicht mehr als selbständiger Freiberufler ansetzen kann, überlege ich das Projekt als Liebhaberei fortzusetzen, auch in der Hoffnung, dass der iTunes-Verkauf größere Einnahmen erwirtschaften wird, als ich im jeweiligen Veranlagungsjahr an Aufwendungen habe. Eine Gewinnerzielungsabsicht liegt nach meiner Meinung dennoch nicht vor.

Die globale Fragen die sich daraus ergeben würden, wären:

  1. ob Liebhaberei für mich als Künstler anhand dieser beschriebenen Konstellation gangbar und ohne weiteres durchsetzbar wäre?

  2. wenn ja, ob in der Tat die Einnahmen solange den Finanzamt nicht angezeigt werden müssen, solange kein Totalgewinn erzielt worden ist und keine Umsatzsteuerpflicht vorliegt?

  3. wenn ja, darf dann anteilig das Musikzimmer in der eigenen Wohnung für all die 15 Jahre als Aufwendung gerechnet werden?

Freiberufler, Künstler, Steuern

Freiberuflich oder gewerblich Tätigkeit?

Hallo zusammen,

ich benötige ihre Unterstützung bezüglich der steuerlichen Einstufung meiner Tätigkeit.

Im August 2023 habe ich ein Gewerbe angemeldet. Im Jahr 2023 konnte ich jedoch keine Kunden gewinnen. Erst im Jahr 2024 habe ich mit einem Kunden zusammengearbeitet und hierfür einen Vertrag über eine feste Laufzeit und einen Festpreis abgeschlossen.

Gemäß diesem Vertrag habe ich für den Auftraggeber folgende Leistungen erbracht (Zitat aus dem Vertrag): 

"2. Die Dienstleistungen bestehen in der Durchführung aller Aktivitäten, die auf die vollständige und effektive Umsetzung der Projekte des Kunden abzielen, und zwar:

- Entwurf und Aufbau eines umfassenden Vertriebskonzepts mit Umsatzprognosen, kontinuierlicher Verfolgung von Verkaufsstatistiken und Aktivitätsanalysen. Der Auftragnehmer legt klare und erreichbare Umsatzziele und Leistungsmaßstäbe fest.

- Führen umfassende Marktanalysen durch und stellen diese bereit, um die vorherrschenden Kundenbedürfnisse, optimale Preispläne, wettbewerbsfähige Preise und sinnvolle Rabattstrukturen zu ermitteln. 

- Der Auftragnehmer muss umsetzbare Erkenntnisse liefern, um Verkaufsstrategien als Reaktion auf dynamische Markttrends anzupassen.

- Entwickeln Verkaufshandbücher, Leitfäden und Schulungsprogramme, um die Kompetenz und das Können des Vertriebsteams zu verbessern. Verbessern die Verkaufstechniken, die Kundenbindungsfähigkeiten und den Verhandlungsprozess.

- Entwickeln und implementieren ein robustes Leistungsbewertungssystem (KPI-basiert oder ähnlich) und Motivationsstrategien für die Innenvertiebsfunktion".

Nach meiner Einschätzung handelt es sich dabei um eine freiberufliche Tätigkeit. Da ich aktuell meine Steuererklärung für 2024 vorbereite, möchte ich sicherstellen, ob diese Einordnung korrekt ist.

Was denkt ihr, ob ich meine Steuererklärung als Freiberufler abgeben kann, oder muss es gewerblich sein (plus Gewerbesteuererklärung :( )?

Freiberufler, Gewerbesteuer, Steuererklärung

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