Umsatzsteuer als Dozent bei einem e.V. Erwachsenen Bildung?
Ich überlege mich Selbstständig zu machen als Freiberuflicher Dozent. Nur habe ich das Problem das ich nur bei einer Umsatzsteuer Befreiung davon irgendwie leben kann. Müsste ich die Umsatzsteuer bei einem Jahres Honorar von ungefähr 29000€ mal eben so 5500 € abführen. Dazu Rentenversicherung Krankenkasse Einkommensteuer etc hab ich dann fast nichts mehr übrig. Laut § 4 Nr. 21 b Doppelbuchst. bb UStG werde ich da aber nicht schlau raus. Der Verein für den ich tätig werden würde kann mir das nicht bescheinigen weil bisher nur 450€ Dozenten dort tätig waren somit die frage nicht aufkommt. Das Finanzamt ist da sehr trocken und teilt nur mit das ich es nachweisen müsse. Kurz und Knapp nirgend wo steht es mal so erklärt das ich den Sinn dahinter verstehe. Kleingewerbe regel fällt weg weil dort heißt es das wenn ich 17500€ im ersten Jahr verdiene aus der regel heraus falle. Das folge Jahr dürfte zwar 50000€ einnahmen haben jedoch muss ich ja das Jahr 2018 Fiktiv errechnen heißt ab Seb. bis ende Dez. sind über 9000€ somit auf das Jahr gerechnet wäre ich dann auch wieder drüber 9000 sind dann nur 4 / 12 und 12 / 12 wären 27000 somit trifft die regel auch nicht auf mich zu. Vielleicht versteht einer ja was ich meine mittlerweile verstehe ich es selbst nicht mehr. Ich danke für jede Hilfe.
3 Antworten
- Die 19 % Umsatzsteuer aus 29.000,- sind 4.630,- Euro. Ausserdem hast Du aus den Kosten den Vorsteuerabzug.
- Es gibt eine Reihe von Selbständigen, die nur ca. 2.000,- Euro Ertrag im Monat haben, von dem sie alles zahlen müssen.
- wenn wir von 220 tagen ausgeben und 29.000,- das Honorar ist, sind es gerade mal 131,- Bruttohonorar. Netto gerade 110,- Euro.
- Ich muss Dir ehrlich sagen, von 110,- Euro netto Tageshonorar könnte ich auch schwer leben. Wenn ich als Dozent tätig bin ist es sagen wir mal teurer.
- Eventuell solltest Du entweder den Auftraggeber überdenken, oder die Entscheidung Hauptberuflich Dozent zu werden.
.7. Die Umsatzsteuer wird üblicherweise auf das Nettohonorar aufgeschlagen, die Rechnung wäre dann nicht 131,00, sondern 155,89.
Ich denke diese Bildungseinrichtung zahlt nur einen festen Betrag und der jeweilige Dozent muss eine ggf. fällige Umsatzsteuer selbst zahlen.
Mein Büropartner gibt bei einem Bildungswerk solche Vorlesungen (aus Gefallen für seine Gattin, weil die keinen anderen bekommen haben) und da kann die USt leider nicht aufgeschlagen werden, sondern die zahlen einfach einen Festbetrag.
Stimmt, aber er muss wissen was er tut. Ich würde es nicht machen, aber ich bin ja auch nicht mit seiner Frau verheiratet. ;-) :-) zum Glück.
1. Passiert wenn man durch 100 teilt und nicht durch 119. Passiert mir normal nicht.
2. Das ist mir klar das es immer jemanden gibt der weniger hat.
3. Sind ja auch nur die 7x45 min könnte und soll mehr werden.
4. u. 5. Ich habe die Alternative alg 2 zu beziehen da ich zwar unglaublich viel Wissen angesammelt habe jedoch Arbeitgeber mir oft keine Chance geben oder mich für nenn Mindestlohn bezahlen wollen. Also entweder Dozent oder alg 2 ich denke da fällt es mir leicht. Nur das Thema Scheinselbständigkeit ist jetzt wieder was neues.
Danke für eine normale Antwort die keine Vorwürfe oder anderes beinhalten.
Naja, zu sagen, dass man nicht leben kann, wenn man seine staatlichen Pflichten nicht erüllen kann, ist schon merkwürdig.
Diese Ausrede nehmen auch gerne Dönerbuden usw, die die Umsatzsteuer dann nicht abführen.
Mit anderen Worten:
Ohne Bescheinigung des Auftraggebers kann dir hier keiner helfen.
Wenn ich alles Zahle von Rente-, Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung Einkommenssteuer plus Soli und Arbeitslosenversicherung und dann noch die USt. bleibt mir am ende selbst unter Berücksichtigung der Freibeträge bei 220 Tagen die ich arbeite im Jahr nur knapp 600€ Ohne das ich Miete oder sonstiges zahle. Hat nichts mit nicht wollen zu tun. Da steht sich jeder ALG II Bezieher besser.
Du gehst das Ganze falsch an.
Du wirst nämlich gar nicht selbständig sein - auch wenn Du es so nennst.
Sowas nennt man Scheinselbständigkeit. Lies das mal nach.
Somit hat sich die Sache mit der USt.
Somit hat sich die Sache mit der USt.
Siehe Petz1900 vor 16 Stunden. Mit Umsatzsteuer hat Scheinselbständigkeit nichts zu tun.
Scheinselbständigkeit ist kein Problem des Finanzamts, sondern der Sozialversicherungen. Außerdem hilft das dem Fragesteller nicht weiter.
Scheinselbständigkeit ist soviel ich weiß ne Auslegungssache oder? Als Dozent muss ich mich eh Rentenversichern. Wenn ich jetzt trotzdem die Rentenversicherung von dem erhaltenem Brutto Honorar abführe leiste ich ja den Geforderten Beitrag oder? Wieso sollte ich dann nicht mehr die USt. zahlen müssen. Wäre lieb wenn du da genauer drauf eingehen könntest. Danke schon mal vorab.
Da weisst Du aber wenig bis nichts (und bist meinem Rat zum Nachlesen nicht nachgekommen).
Wir sind hier nicht in Quagadougou oder sonstwo, sondern in Deutschland. Und da wird nichts ausgelegt, sondern es werden Fakten überprüft und dann erfolgt die Einstufung.
Einige Fragen, die Du Dir zu stellen hast:
Wer sind Deine weiteren Auftraggeber?
Wer bestimmt über Deine Arbeitszeiten?
Wer bestimmt, wo Du Deine Tätigkeit ausübst?
Wieso will dieser "Verein" mich über den Tisch ziehen?
Wieso will er keine Lohnsteuer zahlen?
Wieso will er nichts zu meiner Altersversorgung beitragen?
usw.
@correct ich stelle eine frage zu einem Thema und bekomme darauf eine Feststellung zu einem anderen Thema. Wieso der e.V. das so macht weil die Dozenten stelle Teilnehmer abhängig ist. Sollte der Kurs im Zeitraum der Qualifizierung bis 2021 ausfallen was z.b. bis ende 2018 Passieren könnte wenn keine Teilnehmer nach rutschen bin ich auch wieder weg.Sollte aber bis 2021 alles durch laufen könnte ich je Quartal verlängern wenn ich will. Andere stellen sind nicht ausgeschlossen aber der e.V. wäre erstmal der erste Auftraggeber. Arbeitszeit bestimme ich, auch den Zeitlichen Umfang. Es gibt keine von bis Std. ich kann halt nur bestimmen wann ich den Kurs gebe 8 - 16 Uhr dabei ist es egal wann ich anfange. Urlaub kann ich nehmen wann ich lust und Laune habe. Ich bin auch nicht Vertretungspflichtig heißt bin ich Krank muss ich diese Zeit nicht zu anderen Zeiten auf Arbeiten. Der Zeitliche Umfang ist nicht fest gelegt Sie wären dankbar wenn ich 35 Std. die Woche mache aber wenn ich 20 machen will würde das meine Entscheidung sein. Gebunden bin ich nur an das zu vermittelnde Material. Soviel dazu P.s. selbst wenn ich Umsatzsteuer zahlen muss es interessiert mich hauptsächlich wie man befreit werden könnte. Der e.V. kann die MwSt eh durchlaufen lassen ist also egal aber erspart mir die Vorauszahlung die grade am Anfang doch ein schlag in die Kasse ist. Vielleicht wird das Thema verständlich und sollte die Rentenkasse am Ende die "Scheinselbstständigkeit" feststellen die ich vorher eh Prüfen lasse, unterlagen hab ich mir besorgt nach deinem Post. Was würde passieren ich Zahle aus meiner Tasche die Rentenversicherung somit leiste ich den Beitrag! Könnte mich ja auch für den Anfang befreien lassen. (will ich nicht)
"Was würde passieren ich Zahle aus meiner Tasche die Rentenversicherung somit leiste ich den Beitrag" - kein Arbeitnehmer-Anteil?
Wenn Du mit "anderes Thema" die UST meinst bzw. die Befreiung von dieser, dann muss ich aber lachen.
"Ich verdiene wenig - kann ich das Brot bitte zum Preis von ohne USt haben?"
.6. Eine Umsatzsteuerbefreiung sollte gleichwohl geprüft werden, sie auch Sachverhaltsdarstellung, § 4 Nr. 21 Bu. b) und Nummer 22 UStG.
.7. Die Umsatzsteuer wird üblicherweise auf das Nettohonorar aufgeschlagen, die Rechnung wäre dann nicht 131,00, sondern 155,89.
.8. Aus 7. ergibt sich, dass eine Umsatzsteuerbefreiung ungünstig ist, da die hierauf entfallende Vorsteuer nicht abzugsfähig ist.