Hallo zusammen,

ich arbeite neben meiner Tätigkeit als angestellter Arzt noch als Honorararzt freiberuflich nebenher. Wenn ich nun meine Rechnung mit vorher verhandeltem Stundensatz schreibe, kann ich dann einen steuerfreien Nachtzuschlag mit einrechnen (so dass ich in Summe auf das vorher festgelegte Stundenhonorar komme)? Also die Frage ist im Grunde genommen, gibt es die Steuerbefreiung der Nachtzuschläge auch für Freiberufler?

Danke für kompetente Antworten.