Kann man Selbstständigkeit rückwirkend abmelden?

4 Antworten

Hallo, wenn ein Gewerbe angemeldet ist, solltes Du das abmelden, aber nicht mehr als 1 Monat rückwirkend, sonst droht ein Bußgeld.

Beim FA muss man sich nicht abmelden, außer man zahlt dorthin Einkommnsteuervorauszahlungen.

Mit dem STB solltest Du rden, dass er die Erklärung 2017 und ggf. die Abwicklung des Gewerbes macht, aber keine monatliche Buchführung mehr.

Viel Glück

Barmer

Entschuldige, aber wieso Buchhaltung für ein Gehaltskonto?

Was ist denn das für ein seltsamer Kollege?

Januar war ggf. noch logisch, weil man da je eventuell noch Zahlungen für das Vorjahr hatte, aber ab Februar ist keine Buchhaltung mehr nötig.

Wie hast du denn die Anfertigung der Aufgabebilanz geplant?

Beim Finanzamt abmelden - fertig.

Eine Steuerklärung für 2018 solltest Du dennoch machen - oder willst Du Geld wegwerfen?