Kann man Selbstständigkeit rückwirkend abmelden?
Hallo Experten,
ich war bis Ende 2017 freiberuflich selbstständig und bin ab 01.01.18 nun angestellt und habe seit dem natürlich auch kein Einkommen mehr aus selbstständiger Tätigkeit. Mein Steuerberater hat im vergangenem Jahr meine Buchhaltung erledigt und ich gehe davon aus, dass er sich auch noch mit meiner Steuererklärungen etc. für 2017 beschäftigt.
Jetzt bekommt er aber auch aktuell (Jan-akt.März) noch jeden Monat die Buchhaltung (in der nur noch das Angestellten-Gehalt eingezahlt wird) und lässt sich die natürlich auch noch bezahlen.
Meine Frage: Ist das überhaupt noch notwendig? Ich bin nicht mehr selbstständig, plane es nicht, keine selbstständigen Einkünfte. Meine Steuererklärung für 2018 würde ich gerne mit einer Software selbst machen und das Geld sparen. Kann ich meine Selbstständigkeit beim FA rückwirkend zum 01.01. abmelden und so entgehen, dass sie nächstes Jahr dann für die Monate Jan-März noch die Einkommensteuererklärung sowie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (wofür ich dann wieder meinen Steuerberater bräuchte) einfordern?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
4 Antworten
Hallo, wenn ein Gewerbe angemeldet ist, solltes Du das abmelden, aber nicht mehr als 1 Monat rückwirkend, sonst droht ein Bußgeld.
Beim FA muss man sich nicht abmelden, außer man zahlt dorthin Einkommnsteuervorauszahlungen.
Mit dem STB solltest Du rden, dass er die Erklärung 2017 und ggf. die Abwicklung des Gewerbes macht, aber keine monatliche Buchführung mehr.
Viel Glück
Barmer
Entschuldige, aber wieso Buchhaltung für ein Gehaltskonto?
Was ist denn das für ein seltsamer Kollege?
Januar war ggf. noch logisch, weil man da je eventuell noch Zahlungen für das Vorjahr hatte, aber ab Februar ist keine Buchhaltung mehr nötig.
Wie hast du denn die Anfertigung der Aufgabebilanz geplant?
Beim Finanzamt abmelden - fertig.
Eine Steuerklärung für 2018 solltest Du dennoch machen - oder willst Du Geld wegwerfen?