Als Freiberufler in England / UK über 189 Tage: Weiterhin Steuerwohnsitz Deutschland möglich?
Ich arbeite als Einzelunternehmer (Freelancer) für eine englische Firma. Aus anfangs drei Monaten sind sechs geworden. Eine Verlängerung und damit die Frage nach dem Steuerwohnsitz steht an. Frau, Kind, Familie, Hauptwohnung sind nach wie vor in DE. In England wohne ich einem möblierten Zimmer. Ich reise jedes Wochenende zurück nach DE. Mit dem Folgeprojekt würde ich über die 189 Tage / 6 Monate pro Steuerjahr in UK gehen und "Resident" werden. Kann ich DE als Steuerwohnsitz behalten? Wie kann ich eine Doppelbesteuerung vermeiden?
2 Antworten
Prüfen Wir doch Deinen Sachverhalt einfach mal durch, ganz unvoreingenommen, so wie man das als StB macht.
Frau, Kind, Familie, Hauptwohnung sind nach wie vor in DE.
Du hast in Deutschland einen Wohnsitz. Ganz eindeutig, denn es ist Dein Lebensmittelpunkt. Folge: unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. § 1 EStG.
In England wohne ich einem möblierten Zimmer. Ich reise jedes Wochenende zurück nach DE.
Ein möbliertes Zimmer (also z. B. keine eigene Küche) ist kein Wohnsitz. Somit kein Wohnsitz in GB. Keine unbeschränkte Steuerpflicht.
Ich arbeite als Einzelunternehmer (Freelancer) für eine englische Firma.
Eine Unternehmerische Tätigkeit. Die Frage wo zu besteuern ist, richtet sich nach Artikel 7 des DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) mit dem UK.
Danach ist in dem Land zu besteuern, in dem der Betrieb ansässig ist. Das ist Deutschland.
In dem anderen Land nur, wenn dort eine Betriebsstätte ist.
In Deinem Sachverhalt steht nichts davon, dass Du in GB eine Betriebsstätte gegründet hast. Du hast anscheinend kein Büro angemietet.
Du arbeitest lediglich an einem Schreibtisch im Betrieb Deines Kunden. So wie ein Monteur auf der Baustelle eines Kunden.
Irgendwelche Regeln in denen Tage vorkommen, gibt es nur, wenn es um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gibt.
Ergebnis der ganzen Prüfung: Du zahlst Deine Steuern weiter in Deutschland.
Dein Wohnsitz ist Deutschland.
Und warum sollte etwas doppelt besteuert werden.
Jedes Land bekommt nur das, was ihm zusteht.
Ich arbeite vor Ort in UK. In der Regel wird man nach 6 Monaten / 189 Tagen arbeitend vor Ort in dem EU Land ansässig und muss dort Steuern auf das Einkommen zahlen, wenn ich das richtig verstehe.
Ich arbeite vor Ort in UK. In der Regel wird man nach 6 Monaten / 189 Tagen arbeitend vor Ort in dem EU Land ansässig und muss dort Steuern auf das Einkommen zahlen, wenn ich das richtig verstehe.
Vollkommen richtig, aber nur wenn Du Arbeitnehmer bist und nicht Unternehmer.
Die Vorschrift aus dem DBA habe ich genannt.
Wfwbinder, vielen Dank für die schlüssige, ausführliche Antwort. Klingt plausibel. Ich werden den Fall dennoch durch einen deutschen und englischen Steuerberater prüfen und das Ergebnis hier posten.