Umsatzsteuer bei freiberuflicher Tätigkeit via Upwork?
Hallo! Ich bin freiberufliche Übersetzerin und bekomme meine Aufträge über die Freelancerplattform Upwork. Ich bin vor zwei Wochen von den USA zurück nach Deutschland gezogen und will hier meine Arbeit als Freelancerin fortsetzen. Meine Kunden/Auftraggeber sind ausschliesslich Unternehmen mit Sitz in den USA. Online habe ich herausgefunden, dass ich aus diesem Grund keine Umsatzsteuer bezahlen muss (Reverse Charge). Ist das soweit richtig?
Mein zuständiges Finanzamt war leider nicht in der Lage, mir weiterzuhelfen.
Wie ich aus anderen Antworten entnommen habe, wird empfohlen, sich nicht als Kleinunternehmer zu registrieren, um die VAT, die von Upwork erhoben wird, zu umgehen und auch die Möglichkeit zu haben, andere Ausgaben steuerlich abzusetzen (neuer Computer etc). Das bedeutet, ich beantrage eine Umsatzsteuer-ID-Nummer und melde regelmäßig meine Umsätze an. Ich vermute mal via Ist-Versteuerung?
Ich bin derzeit noch am Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Gibt es Punkte in dem Formular, die ich beachten muss? (Beispiel Abschnitt 17, Punkt 132 Summe der Umsätze) Gebe ich hier meine (geschätzten) Umsätze an oder nicht, da es ja um die Berechnung der Umsatzsteuer geht und ich keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen habe? Oder ignoriere ich diese Tatsache für diesen Fragebogen und beschäftige mich erst bei der Umsatzsteueranmeldung damit? Muss Punkt 146 zur Steuerbefreiung behandelt werden?
--> Meine Frage ist also im Endeffekt, ob ich innerhalb des Fragebogens bereits irgendwo darauf aufmerksam machen muss, dass meine Umsätze nicht umsatzsteuerpflichtig sind und ich deshalb weder Umsatzsteuer erheben noch bezahlen werde?
2 Antworten
Der Tipp dich als Regelbesteuerin anzumelden (kein Kleinunternehmer) war schon mal richtig.
Alles was zu tun ist, geht aus dem "FRagebogen zur steuerlichen Erfassung" hervor, den Du gerade bearbeitest.
Also die ersten Seiten mit persönlichen Angaben usw. sind ja klar.
Der erste interessante Punkt ist Zeile 96. Da Du neu hier bist, ist es eine Neugründung, auch wenn Du mit dem weitermachst, was Du die ganze Zeit schon ausführst.
In Zeile 112 kannst Du eintragen, was Du bisher verdient hast (Gewinn, nicht Einnahmen). Aber für 2019 runtergebrochen auf 2 Monate, also 1/6.
Für 2020 dann den normalen Betrag, ggf. um 20 % Reserve gekürzt.
In Zeile 117 Deine Krankenversicherungsbeiträge.
Zeile 119 Kreuz für Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung.
Nach Zeile 132 werden nicht die Umsatzsteuern festgelegt, sondern nur ermittelt, ob Du Kleinunternehmer bist.Also Deine erwarteten Umsätze (Einnahmen) eintragen.
Zeile 135 das Kreuz, dass DU auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest.
In Zeile 146 kommt nichts. Deine Umsätze sind nicht steuerfrei, sondern nicht steuerbar, weil der Ort der sonstigen Leistung in den USA liegt (§ 3a UStG).
Zeile 151 Istversteuerung ankreuzen
Zeile 154 USt-ID anfordern.
Unterschrift, abschicken fertig.
Für die Umsatzsteuervoranmeldungen nutze einfach ein Buchhaltungsprogramm aus dem Internet (es gibt kostenlose) und das Portal www.elster.de
Ggf. hier nochmal fragen.
ja und natürlich die 53 (Vorsteuer) um ggf. das Geld erstattet zu bekommen.
Hallo @wfwbinder! Die spannende Zeit der Steuererklärung ist gekommen und ich habe ein paar Fragen, die Sie mir bestimmt beantworten können. Verstehe ich es richtig, dass ich meine selbstständigen Einkünfte (die ja dank ausländischem Arbeitgeber umsatzsteuerbefreit sind) im EÜR unter Zeile 15 (nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen) angeben muss? Und muss ich (da der Arbeitgeber ja in den USA sitzt) zusätzlich noch eine Anlage AUS ausfüllen? Vielen Dank und liebe Grüße.
- Die Einnahmen kommen vom Auftraggeber, nicht von einem Arbeitgeber. Und richtig, es sind nicht steuerbare Umsätze.
- Und nein, keine Anlage AUS, jeden Falls nicht für diese Einkünfte, denn die werden in Deutschland erzielt. Nur die Auftraggeber sind in den USA.
- zu klären wäre och, ob es vor dem Umzug nach Deutschland Einkünfte in den UA gab.
Danke für die schnelle Antwort! In den USA wurden von Januar-September ebenfalls Einnahmen erzielt (in meinem Fall aus selbständiger Arbeit, mein Mann war dort fest angestellt). Im Oktober folgte dann der Umzug nach Deutschland. Für die Einnahmen für den Zeitraum von Januar bis September hatte ich geplant, das Formular WA-ESt auszufüllen. Ist das korrekt? Oder wird für diesen Zeitraum eine Anlage AUS benötigt?
Alles andere musst du erlernen oder einen Steuerberater beautragen.
Im Fragebogen sollst du dein Umsätz schätzen, so wie es da steht. Daraus basteln die deine "Vorauszahlung".
Die kann man per einfachen Schreiben und einer Erklärung anpassen. Oder man bekommt das eben am Jahresende zurück
So, erstmal vielen lieben Dank für die ausführliche und unglaubliche hilfreiche Antwort! Steuerliche Erfassung ist mittlerweile abgegeben, Ist-Versteuerung bewilligt etc. - jetzt gehts an die monatliche Umsatzsteueranmeldung. Meine Umsätze sind allesamt nicht steuerbar, demnach fülle ich also (neben den Angaben zum Unternehmen) nur Zeile 41 aus, richtig?