Freiberufler Nachtzuschläge steuerfrei?

3 Antworten

Ein Blick ins Gesetz vermeidet Geschwätz:

§ 3b EStG:
Steuerfrei sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, soweit sie....
(2) Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn,....

Als Freiberufler hat man keinen Arbeitslohn.

http://www.buzer.de/gesetz/4499/a62185.htm

Freiberufler bekommen keine Nachtzuschläge.


wurzlsepp6682  24.05.2018, 20:17

natürlich bekommen Freiberufler Nachtzuschläge!

diese sind bei ihm nur nicht steuerfrei

correct  24.05.2018, 22:20
@wurzlsepp6682

Er kann das ja "Nachtzuchläge" nennen - es sind aber keine. Es ist einfach nur Honorar oder so.

LittleArrow  24.05.2018, 11:40

Sie können ja ruhig welche bekommen, aber nicht dafür die steuerlichen Vorteile für Arbeitnehmer.