Freiberufler Nachtzuschläge steuerfrei?
Hallo zusammen,
ich arbeite neben meiner Tätigkeit als angestellter Arzt noch als Honorararzt freiberuflich nebenher. Wenn ich nun meine Rechnung mit vorher verhandeltem Stundensatz schreibe, kann ich dann einen steuerfreien Nachtzuschlag mit einrechnen (so dass ich in Summe auf das vorher festgelegte Stundenhonorar komme)? Also die Frage ist im Grunde genommen, gibt es die Steuerbefreiung der Nachtzuschläge auch für Freiberufler?
Danke für kompetente Antworten.
3 Antworten
Ein Blick ins Gesetz vermeidet Geschwätz:
§ 3b EStG:
Steuerfrei sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, soweit sie....
(2) Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn,....
Als Freiberufler hat man keinen Arbeitslohn.
Freiberufler bekommen keine Nachtzuschläge.
Er kann das ja "Nachtzuchläge" nennen - es sind aber keine. Es ist einfach nur Honorar oder so.
Sie können ja ruhig welche bekommen, aber nicht dafür die steuerlichen Vorteile für Arbeitnehmer.
Die Zuschläge sind nur für Arbeitnehmer (teilweise) steuerfrei. Hier mehr über die Besteuerung
https://de.wikipedia.org/wiki/Zuschlag_f%C3%BCr_Sonntags-,_Feiertags-_und_Nachtarbeit
natürlich bekommen Freiberufler Nachtzuschläge!
diese sind bei ihm nur nicht steuerfrei