Buchhaltung von Ausgaben über Freelancer-Plattform "Upwork"?

3 Antworten

Antwort

Schon ganz wunderlich was so Leute Schreiben!

von EnnoWarMal

Reverse-Charge

Sorry "Enno" kennst Du überhaupt Reverse-Charge!

Was hat eine Rechnung vorerst mit Gewerbesteuer zu tun!

Zum Thema; warum diese Frage hast Du keinen Steuerberater?

  1. Möglichkeit bespreche das mit Deinem Steuerberater
  2. Möglichkeit lege den Vorgang Deinen zuständigen Finanzamt zur Entscheidung vor

Ohne Zustimmung keine Vorsteuer buchen bzw. melden.

Rechnungen für Dich sind nur zulässig, wenn diese auf Dich mit voller Benennung der gewerblich gemeldeten Geschäftsanschrift ausgestellt wurden. "Dieses Geld zahle ich über mein Paypal-Konto" das sollte auf Deine gewerbliche Tätigkeit zur Einrichtung und Abrechnung kommen!!!

Notfalls private Ausgaben und geschäftliche trennen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
  1. Nein. Das ist Reverse-Charge-Verfahren. Es fällt Umatzsteuer und Vorsteuer an.
  2. Gültig wofür?
  3. Werbekosten

infopaket 
Beitragsersteller
 12.02.2019, 14:23

Hallo EnnoWarMal

  1. Wie integriere ich das Reverse-Charge-Verfahren auf den Rechnungen aus der USA? Mir ist der Workflow nicht ganz klar. Welche formalen Kritierien muss man einhalten? Etwa so? https://bit.ly/2SpmTAW
  2. Ich habe ja hier vier verschiedene Dokumente für ein und die selbe Sache. Welcher dieser Belege ist denn nun die eigentliche Rechnung, die auch in Deutschland als solche anerkannt werden würde (für den Fall einer Steuerprüfung)
  3. Das Logo vom Beispiel ist nicht für mich, sondern für einen Kunden. In dem Fall sind das ja keine Werbekosten, sondern eine Fremdleistung
Andri123  12.02.2019, 16:09
@infopaket

Zu 1.: was hast Du denn da gerechnet? Mein Rechenweg wäre 50 durch 119 mal 19, ergibt 7,98 Euro, die nach meinem laienhaften Verständnis erstens als abziehbare Vorsteuer eingetragen werden und zweitens als abzuführende Umsatzsteuer.

42,02 (50 durch 119 mal 100) wäre die Betriebsausgabe (Fremdleistung oder wasauchimmer).

Und zu 2. rate ich, dass nicht upwork, sondern der russische Grafiker Dein Auftragggeber ist, demnach würde ich diesen Beleg aufheben.

Andri123  12.02.2019, 16:20
@Andri123

Sorry, Korrektur: Die 50,- Euro wohl sind der Nettobetrag (100%, die Betriebsausgabe), auf den 19 % draufgeschlagen werden, also 9,50 Euro jeweils als Vorsteuer und Umsatzsteuer. Naja, falls es stimmt.

infopaket 
Beitragsersteller
 13.02.2019, 15:52
@Andri123

Das sind US-Dollar in der Rechnung. Nach dem Tageskurs vom 14.04. entsprechen 50$ = 40,49€. Und davon sind 19% eben 7,69€

habe ich bislang für diese Rechnungen auch nie Vorsteuer angemeldet - das macht mich stutzig.

Bist Du ein Gewerbetreibender (so übersetze ich Freelancer) ohne Steuerberater?


EnnoWarMal  12.02.2019, 13:38

Wieso ist das logisch?

Es gibt etliche Gründe, warum man keine Gewerbesteuer zahlt.

  • Die Tätigkeit ist nicht gewerblich
  • sie ist gewerblich, aber steuerbegünstigt (z.B. erweiterte Kürzung, Schachtelprivileg...)
  • sie ist nicht steuerbegünstigt, aber der Gewerbeertrag ist kleiner als 24.500,00 Euro
  • Der Gewerbeertrag ist nicht kleiner als 24.500, aber es existiert ein vortragsfähiger Verlust
  • Ein solcher Verluust existiert nicht, aber es wurde unzutreffend keine Gewerbesteuer festgesetzt
  • Gewerbesteuer wurde festgesetzt, aber man zahlt trotzdem nicht

Also so logisch finde ich das jetzt nicht.

cats123  12.02.2019, 13:46
@EnnoWarMal

Logisch ist, dass eine Person keine KG oder sowas ist.

Fehlt noch, dass der Gewerbeertrag eher Richtung ganz wenig tendiert (und das unterstelle ich hier).

infopaket 
Beitragsersteller
 12.02.2019, 12:54

Einzelunternehmer. Ich zahle keine Gewerbesteuer.