Buchhaltung von Ausgaben über Freelancer-Plattform "Upwork"?
Hallo zusammen,
als Freiberufler in Deutschland kaufe ich über die Online-Platform upwork.com Dienstleistungen ein. Upwork hat seinen Firmensitz in Kalifornien. Die von mir beauftragen Freelancer, die für mich via Upwork arbeiten sind auf der ganzen Welt verstreut. Hier ein Beispiel:
Ich beauftrage einen russischen Designer eine Änderung an einem Logo vorzunehmen. Dafür erhält er 50 Dollar. Dieses Geld zahle ich über mein Paypal-Konto an Upwork. Nachdem die Arbeit abgeschlossen ist, zahlt Upwork das Geld an den Freelancer aus. In meinem Kundenkonto bei upwork befinden sich danach vier verschiedene Dokumente. Es handelt sich um ein und die selbe Dienstleistung! Jedes Dokument hat eine eigene „Rechnungsnummer“. Diese vier Dokumente habe hier mal aufgeführt.
Hier meine Fragen:
1. Da auf diesen vier Dokumenten keine 19% Umsatzsteuer ausgewiesen ist, habe ich bislang für diese Rechnungen auch nie Vorsteuer angemeldet. Ist das korrekt?
2. Welches dieser vier Dokumente ginge überhaupt als gültige Rechnung auf dem Deutschen Markt durch? Was sollte quasi abgeheftet und jederzeit griffbereit sein?
3. Nun bei der Buchhaltung frage ich mich, wie und ob ich diese Dienstleistungen als Ausgaben verbuchen kann. Welches Sachkonto kommt in Frage?
Ich bin selbst Freelancer. EKR03
Ich danke allen herzlich für die Unterstützung!
3 Antworten
Antwort
Schon ganz wunderlich was so Leute Schreiben!
von EnnoWarMal
Reverse-Charge
Sorry "Enno" kennst Du überhaupt Reverse-Charge!
Was hat eine Rechnung vorerst mit Gewerbesteuer zu tun!
Zum Thema; warum diese Frage hast Du keinen Steuerberater?
- Möglichkeit bespreche das mit Deinem Steuerberater
- Möglichkeit lege den Vorgang Deinen zuständigen Finanzamt zur Entscheidung vor
Ohne Zustimmung keine Vorsteuer buchen bzw. melden.
Rechnungen für Dich sind nur zulässig, wenn diese auf Dich mit voller Benennung der gewerblich gemeldeten Geschäftsanschrift ausgestellt wurden. "Dieses Geld zahle ich über mein Paypal-Konto" das sollte auf Deine gewerbliche Tätigkeit zur Einrichtung und Abrechnung kommen!!!
Notfalls private Ausgaben und geschäftliche trennen
- Nein. Das ist Reverse-Charge-Verfahren. Es fällt Umatzsteuer und Vorsteuer an.
- Gültig wofür?
- Werbekosten
Zu 1.: was hast Du denn da gerechnet? Mein Rechenweg wäre 50 durch 119 mal 19, ergibt 7,98 Euro, die nach meinem laienhaften Verständnis erstens als abziehbare Vorsteuer eingetragen werden und zweitens als abzuführende Umsatzsteuer.
42,02 (50 durch 119 mal 100) wäre die Betriebsausgabe (Fremdleistung oder wasauchimmer).
Und zu 2. rate ich, dass nicht upwork, sondern der russische Grafiker Dein Auftragggeber ist, demnach würde ich diesen Beleg aufheben.
habe ich bislang für diese Rechnungen auch nie Vorsteuer angemeldet - das macht mich stutzig.
Bist Du ein Gewerbetreibender (so übersetze ich Freelancer) ohne Steuerberater?
Wieso ist das logisch?
Es gibt etliche Gründe, warum man keine Gewerbesteuer zahlt.
- Die Tätigkeit ist nicht gewerblich
- sie ist gewerblich, aber steuerbegünstigt (z.B. erweiterte Kürzung, Schachtelprivileg...)
- sie ist nicht steuerbegünstigt, aber der Gewerbeertrag ist kleiner als 24.500,00 Euro
- Der Gewerbeertrag ist nicht kleiner als 24.500, aber es existiert ein vortragsfähiger Verlust
- Ein solcher Verluust existiert nicht, aber es wurde unzutreffend keine Gewerbesteuer festgesetzt
- Gewerbesteuer wurde festgesetzt, aber man zahlt trotzdem nicht
Also so logisch finde ich das jetzt nicht.
Logisch ist, dass eine Person keine KG oder sowas ist.
Fehlt noch, dass der Gewerbeertrag eher Richtung ganz wenig tendiert (und das unterstelle ich hier).
Hallo EnnoWarMal