Angestellter UND Selbständig, wie geht denn das, Steuererklärung?
Liebes Forumteam,
nach meinem Studium habe ich eine feste Stelle und parallel noch eine selbständige Tätigkeit, da ich ca. 10T EUR über meine selbständige Tätigkeit in diesem Jahr verdienen werde, schreibe ich die Rechnungen nach der Kleinunternehmer-Regelung des §19 UStG. Am Ende des Jahres werde ich natürliche meine Steuererklärung machen. Wie betrachtet das Finansamt meine selbständige Tätigkeit? Separat? Also, falls unter ca. 18T dann alles, was ich verdient habe, bleibt bei mir? Oder addiert zu meinem Gehalt aus nicht selbsändiger Tätigkeit und berechnet davon meine Steuer?
Jegliche Ausgaben, Werbungskosten, Sondern…, Kinderbetreuungskosten interessieren mich erst nicht!!!
Vielen Dank im Voraus!!! Daniel
2 Antworten
Die Einkünfte aus der Anstellung gehen über die Anlage "N" in die Einkommensteuererklärung.
Die 10.000,- Euro Gewinn aus der Nebentätigkeit über die Anlage "G" (gewerbliche Einkünfte), oder "S" (selbständige Tätigkeit, freier Beruf) kommen dazu.
DA Du verheiratet bist, hast Du vermutlich bei der Anstellung Lohnsteuerklasse III. Also gibt es auf jeden Fall eine Nachzahlung.
Das Elterngeld Deiner Frau unterliegt dem Progressionsvorbehalt.
Übrigens § 19 UStG bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer und die Grenze sind 17.500,-, aber da geht es um Einnahmen, nicht um Gewinn.
Also, falls unter ca. 18T dann alles, was ich verdient habe, bleibt bei mir?
Das würde nie gelten, denn wenn man 17.000,- Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit hat, zahlt man keine Umsatzsteuer, aber der Gewinn muss versteuert werden.
Übrigens muss die § 19 Regelung nciht unbedingt optimal sein. Wenn Deine Kunden Unternehmer sind, ist die Regelbesteuerung viel günstiger. Du hast dann selbst Vorsteuerabzug.
Am Ende des Jahres werde ich natürliche meine Steuererklärung machen.
Mit Sicherheit nicht.
- Du wirst deine SteuererklärungEN anfertigen (UStE, EStE)
- Du wirst sie frühestens im Frühjahr des folgenden Jahres anfertigen
Wie betrachtet das Finansamt meine selbständige Tätigkeit? Separat?
Ja. Die Einkünfte aus dieser Tätigkeit werden separat ermittelt, nämlich Betriebseinnahmen minus Betriebausgaben.
Die Einkünfte aus der nichtselbständigen Tätigkeit ebenfalls, nämlich Einnahmen minus Werbungskosten.
Zusammen sind das dann die Summe der Einkünfte. Davon geht dann ab, was dich laut Sachverhalt nicht interessiert. Wir kommen dann zum "zu versteuernden Einkommen".
Dieses wird nach § 32a EStG, also nach Tarif besteuert. Das heißt Grundfreibetrag und progressiver Tarif.
Da für die Selbständige Tätigkeit keine Steuern abgeführt worden sind, kommt es (isoliert betrachtet) zu einer Nachzahlung und damit auch zu einer Festsetzung von Vorauszahlung für die folgenden Jahre.